Meine Erfahrungen im Conrad Düsseldorf:
Ich habe drei Geschenkgutscheine im Gesamtwert von 75 € GESCHENKT bekommen. Als mein Freund diese an der Kasse gegen Aufladekarten einlösen wollte, kam es zu folgendem Erlebnis.
Die Kassiererin behauptete Aufladekarten könnte man nicht mit Geschenkgutscheinen erwerben, dies würde auf den Gutscheinen stehen. Nachdem die Kassierin selbst gemerkt hat, dass dies falsch ist, hat die Dame behauptet, dies würde im Online Shop stehen.
Entschuldigung welcher Online Shop? Dann ging das Frageprozedere weiter "Zeigen Sie mal Ihre Kundenkarte! " welche Kundenkarte? und woher haben Sie die Gutscheine? Und überhaupt die Gutscheine müssen erstmal überprüft werden.
Die Behandlung war unter aller Sau und erinnerte mehr an ein Verhör und man fühlte sich behandelt wie ein Krimineller. Conrad gewährt dem Kunden nicht sein Recht Gutscheine einzulösen, Einschränkungen sind nicht auf den Gutscheinen vorhanden!
Bin gespannt wie Conrad sich zu derartigen Vorfällen äußert, ich denke die Presse sucht nur solche Fälle! Conrad gestern angeschrieben und bis jetzt keine Reaktion.
Nächstes Mal lass ich mir Gutscheine von MediaMarkt oder Saturn schenken, da darf man das gesamte Sortiment miterwerben ohne dass eine Kassierin einem in seinen Rechten beschneidet!
Ich werde das ganze noch einmal versuchen, stellt sich Conrad wieder so an, erfolgt der Dritte Versuch mit einem Kamerateam :-).
Meine Forderung an Conrad Electronic:
Geschenkgutscheine einlösen!
Antwort auf die Beschwerde vom 12.04.2013
Hallo und vielen Dank für Ihre offenen Worte! Sie haben absolut recht, Geschenkgutscheine können mit allen Artikeln, die bei uns verkauft werden eingelöst werden. Die Aussage der Kollegin ist also schlichtweg falsch! Wir werden hier nochmals auf unsere Mitarbeiter in den Filialen zugehen und ggf. Nachschulungen veranlassen. Es wurden bereits Maßnahmen getroffen, damit es hier künftig nicht mehr zu solchen Mißverständnissen kommt.
Wir möchten uns nochmals für die nicht typische Behandlung in der Filiale bei Ihnen entschuldigen und uns gleichzeitig für den wichtigen Hinweis bedanken. Denn nur durch Ihre Hinweise können wir unsere Schwachstellen erkennen und etwas dagegen tun.
Sonnige Grüße aus der Oberpfalz
Ihr Conrad Electronic Team
kommentare und trackbacks 1
Die Geschäftsleitung Düsseldorf hat die Einlösung der Gutscheine zugesagt. Auch ein klärendes Gespräch um die Gründe für das Verhalten der Mitarbeiter zu erläutern wurde angeboten. Nichts desto trotz warum nicht gleich so? Bisher waren zwei Besuche vor Ort nötig wo eine Klärung nicht möglich bzw. nicht gewollt wurde. Auch nachdem auf die Rechtslage vor Ort hingewiesen und darauf hingewiesen wurde dass juristische Schritte erfolgen werden, kam nur der Spruch "Dann machen Sie das halt". Warum muss man immer erst eine offizielle Beschwerde einreichen um freundlich und höflich behandelt zu werden und zu seinem Recht zu kommen?