PrioEnergie kündigt erst, verhindert dann aber Anbieterwechsel

Neuss

Hier eine weitere "Nettigkeit" des bekannt kundenfreundlichen Unternehmens ExtraEnergie GmbH.

Wegen nicht erfolgter Zahlungen kündigte mir die ExtraEnergie GmbH meinen Gasvertrag zum 21.12.2012. Eine schriftliche Kündigung erhielt ich am 11.12.2012 per Post.

Am 17.12.2012 erhielt ich einen Brief meines örtlichen Grundversorgers, der mich im Rahmen der Grundversorgung als neuen Kunden ab 22.12.2012 begrüßte: eine Vertragsnummer, Höhe der Abschlagszahlungen, alles wurde genannt.

Im neuen Jahr, also 2013, forderte die ExtraEnergie GmbH neue Abschläge in Höhe von mehreren hundert Euro, zu entrichten für die ersten Monate des Jahres 2013. Dabei hatten sie mir doch schriftlich zum 21.12.2012 gekündigt! Meinen Hinweisen auf das erfolgte Vertragsende und das Vorliegen einer rechtswirksamen Kündigung begegnete man mit folgendem Satz:

"Ihr Vertrag mit der Extra Energie GmbH PrioEnergie ist nicht zum 21.12.2012 beendet worden. Eine fristlose Kündigung Ihres bestehenden Vertrages wurde Ihnen mitgeteilt, aufgrund der 2. Mahnung von offenen Forderungen. Da diese Zahlungen jedoch fristgemäß erfolgten, wurde die Netzabmeldung rückabgewickelt. Dies wurde Ihnen auch durch die PrioEnergie mitgeteilt."

Dazu ist folgendes anzumerken:

1. Es erfolgten überhaupt keine Zahlungen von offenen Forderungen, weder fristgemäß noch sonstwie.
2. Zu keinem Zeitpunkt wurde ich über eine Rückabwicklung der Netzabmeldung informiert.

Heute bin ich dann zu meinem Grundversorger, das Kündigungsschreiben von PrioEnergie bzw. ExtraEnergie GmbH dabei und die Mitteilung meines Grundversorgers über das neue Vertragsverhältnis ab 22.12.2012. Heraus kam der Knaller: PrioEnergie hat eigenmächtig dem Grundversorger mitgeteilt, auf Wunsch des Kunden (also auf meinen Wunsch!) wäre die Beibehaltung des Vertrages erfolgt, so dass eine Stornierung des Vertrages mit dem Grundversorger notwendig sei. Bei meinem Grundversorger hat man diese Aussage geglaubt und, ohne mich davon in Kenntnis zu setzen, den neuen Vertrag storniert. Fazit: Es sei kein neues Vertragsverhältnis zustande gekommen und ich wäre immer noch Kunde bei PrioEnergie. Nett, nicht wahr? Immerhin sei ich ab 29.03.2013 in der Grundversorgung. Eine Kündigung von ExtraEnergie GmbH zu einem solchen Datum habe ich allerdings nicht.

Mittlerweile hat sich die Forderung von PrioEnergie weiter erhöht, da sie die Angelegenheit an ihr Inkassounternehmen weitergeleitet haben.

Dumm nur für PrioEnergie bzw. die ExtraEnergie GmbH: die mir zugesandte Kündigung ist in vollem Maße wirksam. Ein einseitiger Widerruf ist unwirksam, wenn die Kündigung dem Empfänger bereits zugänglich war. Aber ExtraEnergie hielt es ja sowieso nicht für nötig, mir den Widerruf mitzuteilen.

Dumm nun aber für mich: ich habe nun, wie`s aussieht, die ganze Nerverei mit Anwalt etc.. Ich hoffe, der kann die Staatsanwaltschaft für diesen Fall interessieren, da nun durch die unwahre Behauptung gegenüber dem Grundversorger, auf Wunsch des Kunden zu handeln, die Vorraussetzungen des §263 StGB (Betrug), Absatz 1, gegeben sind.

Die andere Variante hieße abzuwarten, dem möglichen gerichtlichen Mahnbescheid zu widersprechen und dann auf ein Gerichtsverfahren zu warten. Aber da ich nun mal 2013 Energie von ExtraEnergie bezogen habe (leider), steht denen ja auch eine Vergütung der Energie zu. Das aber zu den Preisen des Grundversorgers, so habe ich das hier mal irgendwo gelesen. Nur wer glaubt denn nach all dem ganzen Zirkus noch ernsthaft, dass die ExtraEnergie GmbH willens oder in der Lage ist, das anzuerkennen!

Bleibt wohl doch nur der Anwalt. Nur bin ich mir noch nicht ganz im Klaren, wie genau ich diese Anwaltskosten dann gegenüber ExtraEnergie geltend mache. Besser selbst klagen oder sich u. U. verklagen lassen, ist die Frage.

Meine Forderung an ExtraEnergie:

Erstellung einer korrekten Schlussrechnung zum 21.12.2012. Abrechnung des folgenden Zeitraums zu Grundversorgerkonditionen.

Antwort auf die Beschwerde vom 26.04.2013
ExtraEnergie GmbH

Abteilung: Kundenservice

02.05.2013 | 07:27 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox@extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

bewerten sie die antwort von ExtraEnergie GmbH

Hallo,
ich habe gegen hitgas geklagt und recht bekommen (24.4.2013) : der neukunden-bonus sowie die frei-kwh (zusammen 240. -€) wurden nicht ausbezahlt.
der passus in den agb von hitgas wurde vom gericht als nicht wirksam beurteilt.
in einem anderen verfahren wurde am 9.7.2012 rechtskräftig geurteilt, dass diese klausel unangemessen ist.
falls jemand den begründungstext den ich mit der klage am amtsgericht neuss (sitz von hitenegie) geliefert habe, haben will, soll er sich bei mir melden: tweingand@web.de
freundliche grüsse
thomas weingand

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Besucht doch mal Extraenergie auf "facebock" vielleicht hilt es ja das unseriöse Verhalten öffentlich zu machen