Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Wolf Heizung wurde 2007 eingebaut. Bereits Ende 2010 trat der Fehlercode "Gasgebläse defekt" auf. Nach Rücksprache mit unserem Bauträger wurde uns mitgeteilt, dass die Anlage aus der Gewährleistung raus wäre und wir deshalb sämtlich Kosten selbst zu tragen haben. Was wir dann natürlich auch taten.
Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung, in der überall die gleiche Heizung aus der 2007-Charge eingebaut wurde. Von den 7 Wohneinheiten hat mittlerweile nur noch 1 das Original Gasgebläse. Jetzt haben wir erfahren, dass bei allen Nachbarn das Gasgebläse auf Kulanz erneuert wurde. Wie kann das angehen? Unser Gebläse hat ja nach noch kürzerer Zeit den Geist aufgegeben - und das bei einem Markenprodukt!
Daher erwarten wir jetzt eine Erstattung unserer damaligen Rechnung!
Meine Forderung an Wolf:
Erstattung der Rechnung
Antwort auf die Beschwerde vom 30.04.2013
Sehr geehrter Herr Tennhardt,
die Fa. Wolf ist stets bemüht seinen Kunden fair gegenüber zu treten. Aus diesem Grund hat die Fa. Wolf in vergleichbaren Fällen das Gebläse kostenlos zur Verfügung gestellt.
In Ihrem Fall ist das Gebläse jedoch bereits getauscht worden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns im Nachhinein nicht an den Austauschkosten beteiligen können. Ein Kulanzantrag ist immer vor der Reparatur zu stellen, da hier der Hersteller die Möglichkeit hat, das Material im Rahmen der Kulanz zu liefern.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH
kommentare und trackbacks 1
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst