Willkürliches Hausverbot

Maxhütte-Haidhof

Seit dem 8. Mai 2013 wird eine größere Personengruppe vom Einkauf im Supermarkt „Netto“ am Rotebühlplatz in Stuttgart ausgeschlossen.

Bei den vom Hausverbot betroffenen Personen handelt es sich um Menschen, die keine Arbeit haben und ihre Zeit gerne in der Nähe des Marktes verbringen. Im diesem Supermarkt haben sie bisher alkoholische Getränke eingekauft und in der Nähe konsumiert. In diesem Zusammenhang kam es in der Vergangenheit regelmäßig zu unschönen Vorfällen und verschiedenen Nebenerscheinungen des Alkoholkonsums (Geschrei, Streitereien, zerbrochene Flaschen u.s.w.), weshalb sich der Discounter wohl zu dieser Maßnahme entschlossen hat.

Nach der mir vom Marktleiter erteilten Auskunft hat die Geschäftsleitung von „Netto“ diese Aktion mit der Stadt Stuttgart abgestimmt, weshalb man davon ausgehen muss, dass damit auch das Interesse der Stadt verfolgt wird, diese Personen aus der Stadtmitte zu treiben.

Der Grund meiner Beschwerde ist, dass auch ich mit einem solchen Hausverbot belegt wurde, wodurch ich mich zu unrecht sanktioniert sehe. Der betreffenden Personengruppe gehöre ich nicht an, wurde dieser aber vom Türsteher des Marktes zugerechnet, weshalb auch immer.

Seit der Supermarkt vor Jahren geöffnet hat, damals noch unter der Marke „Plus“, tätige ich meine täglichen Lebensmitteleinkäufe in dieser Filiale. Noch nie bin ich in irgendeiner Weise unangenehm aufgefallen. Meine Einkäufe umfassen Lebensmittel des täglichen Bedarfs (vom Obst über Molkereiprodukte bis hin zu Süßigkeiten u.s.w.). Außerdem lade ich mein Prepaid-Handy mit Guthaben von „netto.com“ auf.

Jedenfalls fühle ich mich zu unrecht der Möglichkeit beraubt, in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung meine täglichen Einkäufe zu erledigen. Es ist nicht schön, mit Personen in einen Topf geworfen zu werden, die sich oft nicht zu benehmen wissen. Die Vorgehensweise des Marktes finde ich verwerflich, vielleicht sogar zweifelhaft in rechtlicher Hinsicht. Trotzdem sehe ich momentan keine unmittelbare Möglichkeit, mich gegen diese Willkür zu wehren.

An dieser Stelle möchte ich bemerken, dass ich nicht gerade stolz darauf bin, bisher ein so guter Kunde dieses Discounters zu sein, weil man ja weiß, wie schlecht er seine Mitarbeiter behandelt. Bei genauerer Betrachtung möchte ich in einem Markt, der sich so gegenüber seinen guten Kunden verhält, auch nicht mehr länger guter Kunde sein.

Wenn ich mein Begehren formulieren soll, verlange ich eine Entschuldigung dafür, dass ich gestern Abend nicht in den Markt gelassen wurde. In Zukunft möchte ich wieder die Möglichkeit haben, dort einzukaufen.

Meine Forderung an Netto Marken-Discount:

Mehr Fingerspitzengefühl bei der Durchsetzung von Hausverboten

Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 43 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich empfehle besser an die Netto-Zentrale zu wenden und dort den Vorfall zu schildern.

Hallo,

Ihr Unmut ist mehr als verständlich. Rechtlich gesehen gibt es da aber keine Handhabe. Der Marktleiter genießt das Hausrecht und kann, vertreten durch seinen "Türsteher" (so etwas gibt es jetzt schon in Supermärkten? ;-)) davon gebrauch machen. Übrigens endet dieses Hausrecht nicht unbedingt an der Ladentür, insofern es sich um eine dieser neuen Filialen handelt, die auf einem eigenen Grundstück mit daran angeschlossener Parkplatzfläche verfügen.

Mit der Stadt muss dies auch nicht abgesprochen werden, es sei denn wiederum, es handelt sich bei der direkten Au0enfläche vor der Ladentür um öffentliche Fläche. Dann nennt sich das aber nicht mehr Hausverbot, sondern es muss durch das Ordnungsamt oder die Polizei ein Platz Verweis ausgesprochen werden.

Letztlich muss ich aber gestehen, kann ich Ihr begehren nicht so ganz nachvollziehen, denn im letzten Drittel merken Sie an, mit der Philosophie dieser Marktkette nicht konform gehen zu können und sich "bei näherer Betrachtung" dieser lieber entziehen wollen.

Im letzten Absatz aber wiederum erwarten Sie eine Entschuldigung und das man Sie wieder in den Markt hereinlässt.

Hier also bitte vorher erst mal für sich selbst klären, was man will und dann, wie meine Vorposter schon schrieben, direkt an die Zentrale wenden oder mal direkt im Markt anrufen. Sollte das nicht fruchten, würde ich damit an die Öffentlichkeit gehen. Lokale Radiosender, Zeitungen oder die hiesigen TV Magazine sind da bestimmt dran interessiert.

Eine Frage jedoch: Haben Sie denn einen optischen Anreiz geboten, Sie vom Türsteher zu dieser Gruppe mitzählen zu lassen? Irgendwas muss den Türsteher ja dazu veranlasst haben. Ich persönlich möchte hier nicht diskriminierend sein, doch ich erlebe es auch immer wieder, wie anders gekleidete oder generell aussehende Menschen über einen Kamm geschert werden. Sollte Ihr Aussehen hier also eine Rolle gespielt haben, kann man hier schon von Diskriminierung sprechen.

Grüße

Mein Kommentar zum nicht gelösten Problem folgt noch.

Update: Zurzeit darf ich wieder rein; ist vom Türsteher abhängig. Für mich ist die Sache erledigt, will das Problem so oder so nicht weiter verfolgen.