Nach kurzem Halt in Bondorfs Ortsmitte ohne Parkscheibe (vorgeschrieben) fand ich an meinem Fzg einen Strafzettel über 15,- €. Mein darauf folgender Protest beim Aussteller des Strafzettels, dass der Halt kürzer als 3 min und somit kein Parken war, blieb ohne Erfolg und wurde mit dem Hinweis meines Falschparkens auf dem Randstein aufrecht erhalten.
Um mich nicht weiter darüber ärgern zu müssen überwies ich die fraglichen 15,- € umgehend in den folgenden Tagen und ging davon aus, dass die Sache somit erledigt wäre.
Vor vier Tagen dann erhielt ich vom Ordnungsamt wiederum einen Brief in dieser Angelegenheit, in dem ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der Strafzettel jetzt 20,- € kosten würde und ich zu den bereits bezahlten 15,- € noch weitere 5,- € aufzuzahlen hätte.
Meine Forderung an Gemeinde Bondorf:
Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 2
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt. “ Es genügt also schon eines von beiden Kriterien, um aus dem Halte- einen Parkvorgang zu machen.
Quelle: Wiki.
Wie man nachträglich aus 15. - 20. - machen kann, verstehe ich auch nicht.
Gemeinde hat Nachforderung ausgesetzt