Ich bin seit vielen Jahren in regelmäßiger Behandlung bei einer Heilpraktikerin und habe damit im Gegensatz zur sogenannten Schulmedizin sehr gute Erfolge. Die DBV Krankenversicherung hat nunmehr erstmals Ausgaben für Heilpraktikerin und homäophatische in Höhe von ca. 292 € nicht erstattet. Als Begründung gibt sie an, dass hierfür keine wissenschaftlichen Tests vorlägen. Die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen habe ich jedoch mit meinem letzten Schreiben dorthin geschickt.
Bestell-/Kundennummer: 495442625x
Meine Forderung an DBV:
Erstattung von 292, 14 € + Zinsen seit 29.1.2013 + Anwaltskosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Worüber beschweren Sie sich eigentlich?
Hat die DBV (AXA) die Leistung bedingungsgemäß zu erstatten oder nicht? Dazu schreiben Sie leider nichts.
Wenn die das bisher gemacht haben, obwohl es gem. den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen nicht versichert ist, nennt man das Kulanz. Kulanz hat aber keine Wirkung für die Zukunft.
Die DBV erstattet vertragsgemäß auch homäophatische Medikamente. In meinem Fall behauptet sie jedoch, dass für 'meine' Medikamente keine wissenschaftlichen Tests vorlägen. Ich habe jedoch vom Hersteller die Ergebnisse solcher Tests erhalten und der DBV vorgelegt. Die DBV erkennt diese jedoch nicht an.
Wenn dem so ist, wie Sie schreiben, wenden Sie sich doch einfach an den Ombudsmann. Genau für diese Fälle ist er der richtige Ansprechpartner.
Ich bereite derzeit eine Klage vor. Ich habe eine mehrwöchige Korrespondenz mit der DBV hinter mir, bei der sich die DBV als äusserst uneinsichtig erwiesen und teilweise haarstreubende Argumente vorgebracht hat. Ich habe die Angelegenheit einem Anwalt übergeben.
Kann man natürlich machen, dann ist der Ombudsmann für alle Zeiten außen vor.
Ich wäre diesen Weg nicht gegangen. Denn wenn der Ombudsmann eine Kostenübernahme empfiehlt, weil man die Bedingungen auch zu Ihren Gunsten auslegen könnte, dann ist die DBV daran gebunden.
Wenn der Ombudsmann die Haltung der DBV bestätigt, steht einem immer noch der Klageweg offen, wobei dann vieles dafür spricht, dass die Rechtsprechung nicht anders entscheidet.
Der Vorteil der Einschaltung des Ombudsmanns liegt auf der Hand. Er kann eine Zahlung empfehlen, auch wenn die Rechtslage eher für die DBV spricht. Die Empfehlung ist bei dieser Größenordnung dann bindend.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Die DBV hat per Post auf meine Beschwerde geantwortet. Die DBV erkennt weiterhin die von mir vorgelegten wissenschaftlichen Testergebnisse des Herstellers der Medikamente nicht an. Eine genauere Begründung gibt die DBV nicht.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Nachdem ich am 12.9.2013 über meinen Anwalt Klage bei dem Amtsgericht Wiesbaden erhoben habe, wurde der geforderte Betrag heute auf meinem Konto gutgeschrieben.