Ich habe eine Küche von Segmüller planen lassen und den Kauf unterschrieben.
Nun habe ich eine Problem das in der Neuen Wohnung eine Heizung ungünstig liegt (sah man vorher nicht, da vom Vormieter eine Couch davor lag). Da man diese Heizung nicht verdecken darf, habe ich schriftlich um eine Stornierung gebeten, da wir doch unsere 5 Jahre alte Küche mitnehmen, die übrigens auch bei Segmüller gekauft wurde! (Passt nicht ganz rein)
Nun habe ich eine Bestätigung erhalten, in der drin steht, dass ich 25 Prozent Schadensersatz bezahlen muss und das sind immerhin 818 Euro!
Ich finde das eine Frechheit für das, dass die Küche noch gar nicht bestellt wurde und das Ausmaß seitens Segmüller auch nicht stattgefunden hat.
Wer kann sich das leisten einfach so Geld zu verschenken, weil dafür bekommt man nichts. Die 818 Euro wären einfach weg (kein Gutschein nichts) und das dafür das man nur eine Taste drücken muss: auf Löschen.
Ich bin ein guter Kunde, aber wegen dieser Aktion hat mich Segmüller als Kunde verloren und ich werde da nie wieder was kaufen!
Bestell-/Kundennummer: 150170868
Meine Forderung an Segmüller:
Vom Schadensersatz absehen und meine Anzahlung erstatten!
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Noch keine Antwort erhalten von der Fa. Segmüller!
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Segmüller besteht auf die 25 Prozent der Kaufsumme zur Stornierung!
Eine bodenlose Frechheit! Als Kunden haben Sie mich nun definitiv verloren!
Hallo Herr Zeiser,
die Praxis mit den Stornokosten ist keine bodenlose Frechheit sondern allgemeine Praxis im Einzelhandel, nicht nur bei Möbeln. In der Regel in den AGBs auch so formuliert und von Ihnen ganz bestimmt durch Unterschrift im Kaufvertrag bestätigt. Denn eine gewisse Sicherheit braucht jeder Händler, für den Fall dass im Kundenauftrag Waren bestellt werden uns es sich der Verbraucher anders überlegt. Alles andere beruht auf Kulanz bzw. wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben (14 Tage Rückgaberecht im Versand- und Onlinehandel).
Von anderen Möbelhäusern kenne ich es so, dass auf die Stornogebühr verzichtet wird wenn für etwa den gleichen Wert etwas anderes gekauft wird. Und da Sie gerade eine neue Wohnung beziehen müssen bestimmt die einen oder anderen Möbelstücke neu angeschafft werden.
Reden Sie doch mal mit den Leuten von Segmüller, vielleicht lässt sich da was machen!
Viele Grüße!
Pauline