01.08.2013 | 17:55 Uhr · 156 Views · von Dr. Steiner

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (Wien)

Auszahlungszeitpunkt

Vor einiger Zeit wurde die Auszahlung der Pensionen auf den Monatsletzten verlegt. Die Anweisung ist - schon wiederholt - am Monatsletzten nicht erfolgt!

Lassen sich gesetzliche Anordnungen so leicht uminterpretieren? Ist das eine Salamitaktik - schrittweise die Auszahlung auf den 5. oder 10. des Folgemonats zu verzögern?

Meine Forderung

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Firmenantwort

21.08.2013 | 12:55 Uhr · Hauptverband der österreichisc...

Bitte teilen Sie uns konkrete Angaben zu der Zahlung mit, die angeblich verspätet angewiesen worden sein soll, damit wir der Angelegenheit nachgehen können.

Richten Sie bitte weiters Anfragen an die allgemeine Posteingangsadresse des Hauptverbandes posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at oder an die Feedbackseite http://www.hauptverband.at/portal27/portal/hvbportal/feedback/feedbackWindow?action=2&p_menuid=58770&p_tabid=8 , damit sie direkt bearbeitet werden können, ansonsten können Verzögerungen wie im vorliegenden Fall entstehen.