Irreführung durch falsche Preisauszeichnung

Hamburg Wandsbek

Ich war heute erstmals im großzügig ausgestatteten Conrad-Markt in Wandsbek.

Da entdeckte ich für mein Galaxy Note II einen Tischständer mit zusätzlichem Akku (und Ladefunktion dessen) von Samsung (EB-H1J9VNEGSTD). Als Preis war am Hänger 19,95 Euro angegeben. Es hingen 3 Exemplare an diesem Hänger, und nur dort.

Da mir der Preis günstig erschien nahm ich das Gerät mit.

An der Kasse jedoch sollte ich 27,90 € zahlen. Nach Protest wurde ich gebeten, der Verkäuferin den Preisaushang zu zeigen. Das tat ich. Man stellte fest, dass ich Recht hatte, aber das der falsche Preis sei. Man stellte ebenso fest, dass nirgendwo in der Nähe irgendwo ein Preis von 27,90 stand. Auf dem Schild stand etwas von "Samsung" und "Mikro-USB". Da man aber die schwammigen Bezeichnungen der Warenhäuser kennt und die Ladestation ja über Mikro-USB geladen wird, kann das kein schlüssiger Hinweis sein.

Das Ende vom Lied: Man bestand auf dem höheren Preis, woraufhin ich vom Kauf abgesehen habe.
Mir ist klar, dass Kaufverträge erst an der Kasse zustande kommen, aber das riecht nach versuchter Irreführung - viele werden den Fehler erst zu spät bemerken oder sich dann gar doch zum Kauf entschliessen.
Andernorts geht man kulanter mit sowas um: der Kunde bekommt das Produkt zum ausgezeichneten Preis und der Fehler wird korrigiert. Dieser Service ist bei Conrad anscheinend unbekannt.

Meine Forderung an Conrad:

Erhalt des Produktes zum ausgezeichneten Preis von 19,95 Euro

Antwort auf die Beschwerde vom 16.09.2013
Conrad Electronic SE

Abteilung: Servicemanagement

23.09.2013 | 13:01 Uhr

Hallo und vielen Dank für Ihr Feedback!

Die Prüfung der Sachalge hat ergeben, dass es ich bei den 19,95 um einen Sonderpreis gehandelt hat, der leider nicht mehr aktuell war. Hier wurde lediglich vergessen, dass Preisschild auszutauschen.

Wir pflegen in solchen Fällen grundsätzlich den Preis am Regal oder Haken zu gewähren. Warum dies hier nicht erfolgt ist, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Es handelt sich aber keineswegs um Irreführung, sondern einfach um ein Versehen bei der Preisaktualisierung. Herr Adler von der Filiale in Hamburg weiß Bescheid, gerne könne Sie sich auf Ihn berufen zu diesem Thema bei Ihrem nächsten Besuch.

Für die Unannehmlichkeiten möchten wir uns nochmals entschuldigen.

Viele Grüsse aus Wernberg-Köblitz

Ihr Conrad Electronic Team

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Vermutlich wurde bei einer Preisumzeichnung einfach vergessen den Artikel umzuzeichnen. Das passiert meist dann, wenn gleiche Artikel mehrere Platzierungen haben! Immer dieser S. c.h.e. i.s. s von wegen Abzocke! Mein Gott, da arbeiten MENSCHEN!

Trotzdem kann man sich als Händler in Form eines Kompromisses für den Hinweis erkenntlich/dankbar zeigen! Das Mindeste wäre, sich in der Mitte zu treffen!

Nur der Vollständigkeit halber für alle Endkunden:

1. Es gibt im deutschen Einzelhandel KEIN Rückgaberecht
2. Es zählt, was die Kasse zeigt!

;-)

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst