Arbeitslohn nicht erhalten

Langenberg

Ich habe am 09.08.2013 in Jessen und Wittenberg, am 23.08.2013in Rudolstadt und Saalfeld und am 06.09.2013 in Regensburg für die Firma NT service.IT GmbH Roolout geleistet. Dabei wurden Drucker, Tastaturen, Mäuse und Tastaturen gegen neue ersetzt. Auftraggeber war in allen Fällen die ARGE in den oben genannten Städten. Ich war aber im Auftrag der NT Service.IT GmbH tätig.

Nun warte ich seit 06.09.2013 auf meinen Arbeitslohn. Ich habe bereits angemahnt, aber keine Reaktion der Firma hierauf erhalten. Ich hatte immer mündlich am Telefon den Einsatzort vereinbart. Aber ich besitze Emails, da man mir ja den Arbeitsort bekannt geben musste. Und ich habe auf Firmenkosten jeweils einen Mitwagen erhalten, um zum Arbeitsort gelangen zu können. Habe den Mitwagen auch benutzt und die jeweiligen Arbeitsorte aufgesucht und das Rollout dort geleistet.

Ich habe eine Rechnung geschickt, mit dem vereinbarten Arbeitslohn plus Fahrtkostenerstattung.

Nun will ich meinen Arbeitslohn erstreiten.

Meine Forderung an NT service.IT GmbH, Hauptstr. 14, 33449 Langenberg:

Auszahlung meines Arbeitslohnes lt. Rechnung

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 275 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ist noch nicht gelöst, ich warte noch immer auf den mir zustehenden Arbeitslohn. Sollte der nicht bis Freitag den 27.09.2013 eintreffen, werde ich gerichtlich vorgehen.

Seid gewarnt, Arbeitnehmer. Die Firma NT Service Langenberg verschaukelt seine Mitarbeiter und freien Dienstleister um ihren verdienten Lohn! Vorkasse fordern ist angesagt und Mietwagen leer zurück geben aber zwingend vollgetankt anfordern. Andernfalls gar nicht erst auf den Weg machen. Vorher auf sein Bankkonto schauen, ob der geforderte Lohn bezahlt ist, dann auf den Weg zur Arbeit machen!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Habe mir die Einsätze bestätigen lassen. Habe auch einen Zeugen.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst