Kündigungsbestätigung von Kabel? Denkste! - "Kulanzfehlanzeige"

Unterföhring

Ich habe seit Oktober 2010 einen Kabel „Internet & Telefon 32“-Vertrag gehabt, der innerhalb des ersten Jahres Sonderkonditionen vorsah und, wie auffällig beworben wurde, „erst im zweiten Jahr“ einen erhöhten Monatspreis aufwies.

Es wurde ebenso beworben, dass der Vertrag nur ein Jahr laufen müsse. Die Möglichkeit der Kündigung habe ich nicht wahrgenommen und fortan den erhöhten (bzw genauer: nicht vergünstigten) Abschlag bezahlt. Ich bin davon ausgegangen, dass der Vertrag nunmehr (nach Ablauf des zweiten Jahres) eine unbestimmte Laufzeit hatte. Jedenfalls ist auch im dritten Jahr des Vertrages, als sich nach der Logik der Argumentation von Kabel, es sei ein Zweijahresvertrag mit Sonderkündigungsrecht geschlossen worden, ja erneut der günstige Monatspreis des ersten Jahres hätte einstellen müssen, der übliche „erhöhte“ Preis ohne Kommentar eingezogen worden.

Am 19.6. 2013 habe ich meinen Vertrag schriftlich gekündigt (übrigens ist es bereits eine Zumutung, die richtige Kündigungsadresse für den geforderten postalischen Versand der Kündigungserklärung in Erfahrung zu bringen; jegliche Kabel-Servicestellen vor Ort verweigern die Weiterleitung von Kundenschreiben an den bundesweiten Kabel-Service). Ich bat um eine Bestätigung der Kündigung zum 31.8.2013.

Ich erhielt im Juli ein unter dem 26.06.2013 datiertes Schreiben, das unter anderem folgenden Inhalt (zitiert im Wortlaut!) hatte:„Natürlich bestätigen wir Ihnen heute Ihre Kündigung“ … „Ihre Kündigungsbestätigung“, „Vertragsende: Wie gewünscht enden Ihre Verträge wie folgt“.

Aus diesen Formulierungen meinte ich mit Klarheit entnehmen zu können, dass meine zum 31.8. gewünschte Kündigung ausdrücklich bestätigt worden sei.

Erst später und letztlich zufällig, als ich die Adresse für die vom Kunden erzwungene Rücksendung des Kabelmodems (diesePflicht des Kunden wird bei Angebotsabschluss nicht kommuniziert, sondern findet sich intransparenterweise unter einem AGB-Passus der Überschrift „Leistungsumfang".) in Erfahrung bringen musste, fiel mir auf, dass die angeblich „wie gewünscht“ bestätigte Kündigung ein anderes Datum enthielt, nämlich den 11.10.2013, also letztlich die Rückrechnung des Vertrages auf eine insgesamt 3-Jahres-Laufzeit seit 2010. Dass die von mir erklärte bzw. „beantragte“ Kündigung gerade nicht selben Datums ist wie die Bestätigte, es also Erklärungs- oder Austauschbedarf gäbe, wird nicht mit einem einzigen Wort erwähnt – im Gegenteil wird durch das Schreiben der Eindruck erweckt, es sei alles in Ordnung.

Ich habe mich daraufhin an den Kabel-Kundenservice per E-Mail gewandt. In mehreren Schreiben hat man mir zunächst mit einer teilweise stark redundanten Argumentationsweise erklären wollen, mein Vertrag habe sich im Jahre 2012 (Oktober) um ein Jahr verlängert und sei entsprechend erst Oktober 2013 kündbar. Auf meinen Hinweis, diese Konstruktion einer Vertragsverlängerung gehe aus dem beworbenen Angebot von 2010 sowie der – eindeutig eine Vergünstigung im jeweils ersten Jahr aufführenden – Auftragsbestätigung nicht hervor, wurde nicht eingegangen, auch nicht auf mehrmalige Nachfrage.

Ich habe dem Kundenservice parallel zu schildern versucht, dass ich gerade wegen Umzugs kündige und in der neuen Wohnung rein technisch gar kein Kabelanschluss vorhanden ist. Das bedeutet, dass ich gezwungen würde, einen Kabelanschluss zu bezahlen, den ich aus technischen Gründen nicht portieren (also in die neue Wohnung übertragen) kann. Zudem würde Kabel in der alten Wohnung einen noch von mir „besetzten“ (aber freilich wegen Auszuges nicht benutzbaren) Kabelanschluss doppelt vermieten. Immerhin ist auf diese Anregung eingegangen worden, wenn auch nicht in den ersten standardformulierten Schreiben. Es hieß nämlich später: „Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie umgezogen sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Anliegen erst bearbeiten können, wenn wir den entsprechenden Nachweis erhalten haben. Leider haben Sie uns diesen noch nicht zugeschickt. Was nun? Senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer neuen Meldebestätigung oder des neuen Mietvertrags. “.

Ich bin somit davon ausgegangen, dass man mir ungeachtet der unterschiedlichen Beurteilung der Kündigungsfristjedenfalls aus Kulanz die Lösung vom Vertrag anbiete, wie gesagt wegen meines Hinweises auf die für mich unzumutbare vertragliche Situation der Bezahlung einer Leistung, die ich überhaupt nicht verwenden kann. Ich habe folglich (unter einigem zeitlichen Aufwand) sowohl eine Kündigungsbestätigung als auch eine amtlich beglaubigte Ummeldebestätigung dem Kundenservice von Kabel vorgelegt. Nun erwartete ich freilich, dass noch geprüft werde, ob in der neuen Wohnung tatsächlich kein Kabelanschluss technisch anliegt, und dann der Vertrag wie gewünscht zum 31.08. beendet würde. Sonst hätte ich die Unterlagen nicht aufwendig beschaffen und einreichen müssen, die zumal eigentlich Privatsache sind.

Zu meiner Überraschung jedoch wurde entgegen der obigen Aufforderung zum Nachweis meiner Situation, nachdem ich die angeforderten Unterlagen eingereicht hatte, folgendes (wahrscheinlich von einem anderen Servicemitarbeiter) vorgetragen: „Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die Mitnahme Ihres Telekommunikationsvertrages an den neuen Wohnort.Für den Fall, dass Sie Kabel Deutschland am neuen Wohnort nicht versorgen kann, steht Ihnen allerdings ein Kündigungsrecht mit dreimonatiger Frist zu (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG). Von diesem haben Sie mit Ihrer Kündigung Gebrauch gemacht - die Frist beginnt mit Ihrem Umzugstermin. Diese Regelung wird durch Kabel Deutschland als Telekommunikationsanbieter ab sofort einheitlich für alle mit Kabel Deutschland geschlossenen Verträge angewandt. “

- Zusammenfassend – kann ich mit dieser Kommunikationsweise im Ganzen nichts anfangen. Erstens frage ich mich, warum Kabel zuerst von mir die aufwendige Beschaffung des Umzugsnachweises verlangt hat, und damit gleichzeitig vermied, sich weiter mit der von mir angesprochenen und nicht sachlich widerlegten Beurteilungsfrage der Vertragslaufzeit auseinanderzusetzen. Überdies ist der Verweis auf § 46 TKG unzutreffend, ja irreführend! Dieser regelt nur diePflicht des Anbieters, den Wechsel zu gewährleisten. Er regelt mitnichten die Pflicht des Verbrauchers, den Wechsel auch in Anspruch nehmen zu müssen (vgl. Abs I Satz 1 aE: "es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses".).

Was mich zudem stört, ist, dass Kabel in seiner Kündigungsbestätigung behauptet, der Kündigungstermin sei wunschgemäß eingerichtet worden. Das ist gerade nicht der Fall gewesen, und war nicht leicht erkennbar.

Ebenso wurde bis heute nicht auf meinen Vortrag eingegangen, wie und warum ich eine mir nicht nur nicht zumutbare, sondern vor allem rechtlich nicht mögliche - ich habe zu dem gelegten Anschluss September und Oktober gar keinen Zugang mehr! - Leistung verwenden soll.

Nicht akzeptabel ist es schließlich, zuerst anzudeuten, ich könne einen Umzugsfall nachweisen (und sei es aus Kabel-Sicht ein Kulanzfall), um im Nachhinein meine ordentliche Kündigung zum 31.8. eigenmächtig in eine Sonderkündigung nach § 46 Abs. VIII Satz 3 TKG umzudeuten. Das ist ganz buchstäblich eine "Kulanzfehlanzeige".

Bestell-/Kundennummer: 431818266

Meine Forderung an Kabel Deutschland:

Vertragsbeendigung zum 31.8. 2013, Rückerstattung der Beträge von September und Oktober

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Erfreulicherweise ist die Beschwerde mittlerweile gelöst!
Zur Sache kann oder will sich Kabel Deutschland nicht einlassen. Bereits die Weiterleitung der Beschwerde an den Kundenservice durch Reclabox verweigert Kabel - das spricht für sich. Ich habe die Beschwerde aber manuell weitergeleitet.
Der Kundenservice hat daraufhin Stellung genommen. Er trägt im wesentlichen vor, die Kündigungsfrist ergebe sich aus den AGB und der mir bei Auftragsbestätigung übersandten Preisliste (?), die doppelte Nutzung ein- und desselben Wohnungsanschlusses sei technisch möglich, da über Kabel- und nicht über Telefonleitung aufgebaut werde und es stehe mir frei, im neuen Wohnort nach Umzug Kabel weiter zu nutzen. Gleichwohl bot man mir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die geforderte Rückerstattung an.

Mein Kommentar: Zu einem wesentlichen Teil der Beschwerde, nämlich das widersprüchliche Verhalten des Kundenservice, ist nicht Stellung genommen worden. Was die Nutzbarkeit im neuen Wohnort angeht, ist dies unstreitig technisch unmöglich. Das sieht man aber im System nicht, da auf dem Grundstück zwei Häuser stehen und nur eines davon Kabel-Anschluss hat - insofern haben sich die Mitarbeiter wahrscheinlich nicht untereinander abgestimmt.

Die Zahlung selbst ist angekündigt worden, hat aber einige Zeit auf sich warten lassen. Auf Nachfrage meinerseits habe ich die Zahlung dann Anfang Januar erhalten.
Besser spät als nie.