einfach. Am 12.10.2013, nach dem ich bereits per Mail nachfragte, wo die Abrechnung bliebe, ist sie dann endlich erstellt worden.
Angeblich verzögerte sich die Abrechnung wegen "fehlender Preis bzw. Werte vom örtlichen Netzanbieter", so teilte man es mir auf meine Nachfrage hin mit und per Post kam auch eine Verlängerung für die Abschlagszahlungen. Meiner Meinung nach mit willkürlich festgelegten Abschlägen, denn meine Jahresabrechnung schließt mit einem Guthaben von etwas mehr als 400,00 € ab.
Dann heute der Höhepunkt. Die Abrechnung beinhaltete unter dem Guthaben den Hinweis, dass das Guthaben bereits inkl. aller Forderungen und Gutschriften sei. Auf meinem Konto bei der Rückzahlung fehlte in der Guthabensumme genau ein Abschlag für den Oktober, den e-wie-einfach ohne mir eine Information zu geben oder Nachfrage dazu, ob sie es dürfen, einfach einbehielt.
Da die Rechnung am 12.10. erstellt und mir dann per Post zugeschickt wurde, hätten sich Erhalt und Zahlung meiner Abschläge überschneiden können. Es hätte also genauso gut sein können, dass der Abschlag für Oktober von mir bereits überwiesen worden wäre.
Davon mal ganz abgesehen, fragte ich per Mail nach, wann der nächste Abschlag denn nun fällig sei. In der Rechnung stand 15.10. und im Onlineservice 15.11. :) - wie einig ist man sich dort. In der Antwort auf meine Anfrage wurde ich auch nicht darauf hingewiesen, dass der Abschlag für Oktober vom Guthaben einbehalten wird.
Ich empfinde dies als unverschämte Art und Weise, wie hier eigenmächtig mit dem Besitz von Kunden umgegangen wird. Vor allem mit welchem Recht dieser Abzug des Abschlages getätigt wurde. Ich habe keinerlei Lastschrifteinberechtigungen o. ä. an e-wie-einfach erteilt. Aussage der Kundenbetreuung dazu war, der Abschlag wäre doch eh fällig. Das gibt niemandem das Recht von meinem Guthaben / meinen Geldern etwas eigenmächtig einzubehalten!
Ich erwarte hierzu eine Wiedergutmachung seitens e-wie-einfach. Bei einer nicht pünktlichen Zahlung der Abschläge, werden ja auch sofort "Drohbriebfe" verschickt und Mahngebühren erhoben. Diese Art und Weise ist ohnehin kein angemessenes Gebarden, wenn man davon ausgeht, dass ich bereits mehr als drei Jahre dort Kunde bin.
Bestell-/Kundennummer: 1100897895
Meine Forderung an e-wie-einfach:
Entschuldigung sowie Wiedergutmachung
Antwort auf die Beschwerde vom 23.10.2013
Sehr geehrter Herr Suhr,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern, dass Sie mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind und werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges
Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH GmbH
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist gelöst