Wecker für 17€ nach 10 Monaten schon kaputt

Zalando.de
Berlin

Hallo,

ich habe letztes Jahr über mein Kundenkonto 3009601650 als Geschenk den Artikel E-my GUFO Kochutensilien (Artikelnummer E3772D003-601) gekauft, aber er funktioniert nach jetzt ein paar Mal Verwendung (es gibt noch weitere die öfter verwendet werden) nicht. Ich hatte extra einen schönen Kurzzeitmesser ausgesucht und hatte deshalb auch kein Problem damit, einen höheren Preis auszugeben, aber dass der Wecker nun nach etwa 1 Jahr schon nicht mehr funktioniert, obwohl meistens andere Wecker verwendet werden, ist dann doch sehr enttäuschend.

Da ich diese Backuhr erst zu Weihnachten 2012 verschenkt habe, war die
Uhr gerade einmal 10 Monate in Gebrauch und während dieses Zeitraums
fast nie, da noch andere Backuhren vorhanden sind.

Für mich erfüllt das Produkt also eindeutig nicht den
Qualitätsansprüchen, die ein Produkt dieser Preisklasse haben sollte,
immerhin knapp 17 Euro für ein normale Backuhr. Ich finde es absolut
nicht gerechtfertigt, in diesem Fall auf den Verschleiß durch den
normalen Gebrauch zu verweisen, da Produkte doch zumindest 1 (EIN!)
Jahr des sachgemäßen Gebrauchs ohne Probleme überstehen sollten.

In meinen Augen ist dies kein Zeichen von kundenfreundlichem
Verhalten, da ein nicht ausreichend funktionsfähiges Produkt verkauft
wurde und keinerlei Entgegenkommen Ihrerseits möglich ist.

Dementsprechend werde ich auch eine Bewertung des Artikels im Internet
auf zalando.de hinterlegen, in dem ich eindeutig vom Kauf dieses
Produktes abraten werde. Welcher Kunde will schließlich diesen Betrag
ausgeben, um dann fürchten zu müssen, dass ein Weihnachtsgeschenk
bereits nach weniger als einem Jahr nicht mehr funktionsfähig ist? Bei
diesem Preis einfach nicht gerechtfertigt!

Bestell-/Kundennummer: 10104022648979

Meine Forderung an Zalando:

Reparatur

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 193 Tagen und 0 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst