Nach einem Monat keine Rückerstattung nach Warenrücksendung

Essen

Ich habe am 23.11.2013 eine Camel Active Tasche bei Karstadt online bestellt und am 10.12.2013 wieder zurückgeschickt.

Es kam auch eine Eingangsbestätigung der Warenrücksendung und dass auf mein Bankkonto die bezahlten 54,95 Eurozurückgebucht werden.

Ich hatte per Giropay bezahlt, was ich im Nachhinein nicht mehr machen würde, weil man so keine Rückbuchung durch die Bank machen kann.

Ich finde es eine Frechheit, dass ich nur immer mit der Kundenhotline tefelonieren kann und mit dem Satz: "Ja das müsste ja schon lange zurückgebucht werden und Sie würden dies an die Buchhaltung weiter geben. " abgefertigt werde.

Drei mal habe ich bereits deswegen telefoniert und drei mal eine Email geschickt.

Nun ist schon fast eine Monat vorbei und das Geld ist noch nicht da!

Das war definitiv das letzte Mal, dass ich beiKarstadtetwas bestellt habe.

Bestell-/Kundennummer: 60100517/0702248005

Meine Forderung an KARSTADT Warenhaus:

Rückerstattung von 54,95 Euro

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich muss meine Kommentar korrigieren, also ich bekam am 10.12.2013 die Eingangbestätigung, dass heisst ich habe das Packet also mindestens 3 Tage vorher weggeschickt!
Und 30 Tage werden bei der Karstadt-Homepage nicht angegeben sondern das inerhalb 1 Woche das Geld auf dem Bankkonto wieder gutgeschrieben wird!
Also bitte 30 Tage, das kann doch nicht ihr ernst sein!

Achja ReclaBoxler_7141063 und selbst wenn dem so wäre mit den 30 Tagen, wären es heute am 09.01.14 31 Tage, das heisst das Geld hätte gestern schon auf meinem Konto sein müssen.
Also ist Ihr Kommentar bezüglich 30 Tage hinfällig bzw. nicht mehr relevant!

Schreibfehler passieren, tun aber hier nichts zur Sache und ändern an dem Fehlverhalten von Karstadt nichts.
Außerdem schreibt Karstadt ja, dass bei der Giropay-Zahlungsweise innerhalb einer Woche das Geld zurücküberwiesen wird!
Und eine Woche also 7 Tage wären dann der 16.12.2013, ok sagen wir mal von Bank zu Bank vielleicht noch maximal 3 Tage mehr dann wäre es der 19.12.13!

Eine Woche ist eine Woche und keine 30 Tage!

Anbei die E-mail von Karstadt:

Betreff: Entlastung des Kundenkontos durch Warenrücksendung
Essen, 10.12.13

Sehr geehrte Frau Jennifer Lindstadt,

vielen Dank für das Vertrauen, das Sie karstadt.de mit Ihrer Bestellung entgegengebracht haben.

Aus der Rechnung 0702248005 haben wir heute eine Retoure / einen Preisnachlass
gemäß der folgenden Aufstellung gebucht:

Menge Artikel Einzelpreis Gesamtpreis
-----------------------------------------------------------------------------------
1,00 Tahoma Messenger 32 cm, beige 54,95 54,95

Gesamtsumme EUR 54,95

Je nach der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlart, folgen daraus unterschiedliche weitere Schritte:

Kreditkarte:
Wir buchen Ihnen diesen Betrag automatisch auf die Kreditkarte zurück.
Bitte beachten Sie dabei den Abrechnungszeitraum Ihrer Kreditkarte.

Rechnung und Vorkasse:
Beträge über 5 Euro erstatten wir nach ca. 1 Woche auf die uns bekannte Bankverbindung.
Dabei überprüfen wir, ob von Ihnen bereits neue Bestellungen vorliegen und verrechnen den Gutschriftsbetrag
zur Vermeidung weiterer Buchungen mit diesen Bestellungen. In diesem Fall überweisen wir Ihnen den Restbetrag.

Ratenkauf:
Wir nehmen Kontakt mit der Valovis Bank auf und klären den Erstattungsweg in Rücksprache mit dem Kreditgeber.

Paypal:
Wir erstatten den Betrag automatisch wieder über Paypal an Sie zurück.
Bitte beachten Sie, daß der Betrag in der Regel auf Ihrem Paypalkonto verbleibt und nicht automatisch an Ihr Bankkonto überwiesen wird.

Giropay:
Wir erstatten den Betrag nach ca. 1 Woche auf die uns bekannte Bankverbindung.
Dabei überprüfen wir, ob von Ihnen bereits neue Bestellungen vorliegen und verrechnen den Gutschriftsbetrag
zur Vermeidung weiterer Buchungen mit diesen Bestellungen. In diesem Fall überweisen wir Ihnen den Restbetrag.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre karstadt.de - Kundenbetreuung

KARSTADT Warenhaus GmbH
Theodor-Althoff-Str. 2 | D-45133 Essen
Geschäftsführung: Andrew R. Jennings (Vorsitzender), Gillian Berkmen, André Maeder, Miguel Müllenbach, Kai-Uwe Weitz
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Stephan Fanderl

Karstadt Warenhaus GmbH | Sitz: 45133 Essen, Theodor-Althoff-Straße 2
Registergericht Essen | Handelsregister-Nr.: HRB 18928 | Steuernummer: 112/5700/0051 | UStID-Nr.: DE811 167 998
Commerzbank AG | Kto. 0 489 002 428 | BLZ 370 800 40

Selbst wenn "nach" oder "innerhalb" einer Woche, die Frist ist abgelaufen lt. Karstadt!
Das können Sie drehen und wenden wie Sie wollen!
Glauben Sie im Ernst, dass das Geld dann morgen auf meinem Konto ist?
Ich glaube das noch nicht.

Und außerdem: Geht man denn mit Kunden so um?
Bei Karstadt hätte ich so etwas nicht erwartet.
Ich weiss von anderen Online-Firmen, dass es auch anders geht!

Hallo zusammen,

gerne möchte ich hier Klarheit ins Licht bringen.

Gesetzliche Rückerstattungverpflichtung beträgt wie von "ReclaBoxler-7141063" geschrieben 30 Tage. Jedoch ist diese Frist die späteste Frist, wo der Verkäufer ohne Fristsetzung des Käufers automatisch im Verzug ist.

In diesem beschriebenen Fall ist die Rechtsprechung aber anders anzusehen. Denn die Fa. Karstadt hat sich hier selbst eine Frist von 10 Tagen gesetzt, in dem Sie der Kundin mitteilt, dass die Erstattung nach 10 Tagen erfolgen wird.

Dies bedeutet, dass die Erstattung des Kaufpreises am 10 Tag nachdem Erhalt des Paketes angewiesen werden muss. (angewiesen bedeutet die Erfassung der Überweisung) Demnach ist als Eingangsdatum der Erstattung bei 3 angesetzten Banktagen der 13 Tag!

Aufgrund dessen, dass Frau Lindstadt bereits die Fa. Karstadt nach den verstrichenen 10 Tagen mehrmals in Verzug gesetzt hat und die Fa. Karstadt nicht unverzüglich gehandelt hat ist die Rechtssprechnung (Urteile liegen hier bereits vor) eindeutig!

Die Fa. Karstadt befindet sich im Verzug!

Fr. Lindstadt kann einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die Gebühren für die Erstellung des Anschreibens sind von der Fa. Karstadt zu tragen. Dies wird eindeutig im BGB geregelt.

Ich hoffe trotzdem, dass die Fa. Karstadt sich mit der Kundin einigen wird.

Viele Grüße zusammen!

"Verzug wird erst durch eine Fristsetzung des Käufers erreicht" - das ist nicht richtig, wenn ein festes Datum oder Zeitraum genannt wurde. In diesem Fall hat Karstadt selbst ein Zeitfenster benannt. Karstadt befindet sich bereits in Verzug.

Aus ca. 1 Woche werden aber keine 30 Tage / 4 Wochen! Bei anderer Meinung bitte entsprechende Urteile/Rechtsprechung benennen.

Hallo Bi Bo und Marian Surresta! Danke für eure Kommentare:)Ich bin froh, dass auch andere derselben Meinung sind wie ich.

Also Karstadt hat es endlich mal fertig gebracht
am Montag die 54,95 Euro zu überweisen. Gott sei Dank. Ich denke dass es mit meiner Beschwerde hier dem ganzen nochmal etwas Nachdrucken gegeben hat. Danke Reclabox; )