Unwirksame AGB, Benachteiligung des Verbrauchers

Karlsruhe
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider haben Sie meine zwei Anfragen bisher nicht beantwortet.

Noch einmal der Sachverhalt mit der Bitte um kurzfristige Rückmeldung. Danke.

In den AGB ist u. a. Folgendes fest gelegt:
1.) Bearbeitungsgebühr i. H.v. 2,- Euro bei Abschluß und bei Reaktivierung.
2.) Karte wird deaktiviert wenn sie 12 Monate lang nicht beansprucht wurde. Das Guthaben wird erst dann wieder verfügbar, wenn man die Karte reaktiviert (Gebühr fällig).
3.) Karte muß bei Abschluß mit mind. 15,- Euro aufgeladen werden.
4.) Bei Kündigung verfällt das Guthaben. Auszahlung nicht vorgesehen. Das Guthaben kann vorher noch aufgebraucht werden. Reicht das Guthaben für eine Kinokarte nicht aus, muß es entsprechend aufgefüllt werden.

Ausführliche AGB hier: http://www.filmpalast.net/kundenkarte/agb.html

Insbesondere der erwähnte Punkt 4 und der Verfall von Restguthaben ist klar unwirksam.

Zum Einen erhalten Sie durch Zahlung auf die Karte einen zinslosen Kredit. Weshalb nun das Guthaben bei Kündigung zu Ihren Gunsten verfallen soll, ist nicht ersichtlich. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Daher ist diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung i. S. § 307 BGB. Gleiches gilt auch bei Verstoß durch Sie selbst, womit dann sogar eine grobe Unangemessenheit vorliegt. Da also die Kündigung, gleich von wem und aus welchem Grund sie erfolgt, stets den Verfall des Guthabens zur Folge hat, handelt es sich um eine unwirksame Vertragsstrafe (gemäß § 309 Nr. 6 BGB).

Es gilt die "kundenfeindlichste" Auslegung der AGB, danach ist Ziff. 4 hier klar unwirksam. Das Guthaben MUSS ausgezahlt werden!

Am Rande sei noch erwähnt, daß auch die übrigen Randbedingungen (Gebühren für Abschluß und vor allem für Reaktivierung, sowie die Mindestaufladung) zweifelhaft sind. In jedem Fall ebenfalls unwirksam sind die überzogenen Rücklastschriftgebühren i. H.v. 10,- Euro.

Ich fordere Sie hiermit zu einer Stellungnahme und Änderung der AGB auf.

Meine Forderung an Filmpalast am ZKM - Karlsruhe:

Änderung der AGB

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 132 Tagen und 2 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Senden Sie Ihre Beschwerde besser hier hin:
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/hinweise/

Da kümmern sich Juristen um die Durchsetzung Ihrer Angelegenheit.

Mittlerweile auch dem Verbraucherschutz gemeldet.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst