Ich habe auf eine Empfehlung von Web.de (Best Price) bei einem Anbieter rabattierte Gutscheine erworben (vgl. Parallelbeschwerde gegen mycoupon.tv Delal Basak Frankfurt).
Web.de wirbt damit, Ihre Partner auf Seriosität besonders übrprüft zu haben. Tatsächlich handelt es sich um einen seit längerem bekannten Gutscheinhändler, der fortgesetzt zivilrechtliche Forderungen nicht erfüllt und das gesamte Konzept der Webseite ist unseriös und erfüllt nach meiner Rechtsauffassung (ich bin selbst Jurist) den Tatbestand des Betrugs.
Wer, wie Web.de besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt, muss dabei auch den allgemeinen Sorgfaltsanforderungen genügen, § 311 BGB. Das war ersichtlich hier nicht der Fall.
Ich habe Web.de durch meinen Anwalt zur Erstattung meines Forderungsausfalls gegenüber mycoupon.tv aufgefordert (175 Euro). Die zur Antwort gesetzte Frist ist abgelaufen.
Meine Forderung an 1und1 Media (Web.de):
Schadensersatz iHv. 175 Euro
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Zur Parallelbeschwerde gegen den beworbenen Anbieter:
http://de.reclabox.com/beschwerde/73674-mycoupon-tv-frankfurt-gutscheine-von-mycoupon-tv?solve=4f5e0400c15c681b523e1bcb78e2381676a88e36
"Lieber ReclaBoxler,
nach Prüfung Ihrer Beschwerde (ID-73979) konnten wir die Firma/Institution leider nicht über Ihre Beschwerde informieren. Die Firma/Institution gehört zu einer der wenigen, die uns untersagt haben, Sie über die Beschwerde auf ReclaBox zu informieren. "
Na das passt zu 1und1.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst