Bei Abschluss eines Bausparvertrages gibt es eine Abschlussgebühr i. H.v. 200 €, die automatisch vom Bausparkonto abgebucht wird - selbst wenn im Beratungsgespräch nicht darüber informiert wurde.
Auch aus dem Vertrag geht eine solche Abschlussgebühr für einen Laien nicht hervor. Für die 200 € gibt es absolut keine Gegenleistung seitens der Schwäbisch Hall.
Sollten sich solche Unternehmen nicht darüber freuen, dass sie Neukunden gewinnen? Nein! Man zieht ihnen auch noch - meiner Meinung nach - ganz hinterhältig das Geld aus der Tasche.
Nie wieder Schwäbisch Hall!
Meine Forderung an Schwäbisch Hall:
Rückerstattung der Abschlussgebühr
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Abschlussgebühren sind rechtlich zulässig, dies hat der BGH bereits
2010 entschieden.
Hier der Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=e902572a3a3339cdded8aa712eec9804&nr=54937&pos=1&anz=2