Am 05.02.2014 fand ich wieder einmal eine Wurfsendung des Ortsvereins Markt Erlbach der SPD in meinem Briefkasten.
Es ist sicht- und lesbar ein Hinweis angebracht ist, dass ich weder Werbung, Handzettel, Wurfsendungen noch kostenlose Zeitungen wünsche, ein klarer Verstoß also gegen mein Persönlichkeitsrecht und gegen Wettbewerbsvorschriften.
Deshalb untersagte ich dem Versender dieser Wurfsendung am 06.02.2014 per Brief weitere unerlaubte Werbung und verlangte eine Unterlassungserklärung. Mein Forderungsschreiben sandte ich an die auf der Rückseite der Wurfsendung angegebene Adresse des Herausgebers. Allerdings erhielt ich bis zum Ablauf der von mir gesetzten Frist (21.02.2014) keine Reaktion.
Meine Forderung an SPD, Ortsverein Markt Erlbach:
Eine schriftliche Unterlassungserklärung und sofortige Unterlassung jeglicher weiterer Werbung
Antwort auf die Beschwerde vom 23.02.2014
Sehr geehrter Herr Schmidt,
kann Ihren Ärger verstehen, ich sage es jetzt mal wie es ist. Wir haben Ihre Reklamation/Beschwerde bekommen und auch beachtet.
Unsere Maßnahmen war wie folgt.
Im März wurde kein Roter Pfeil bei Ihnen eingeschmissen. Mit der Unterlassungserklärung haben wir ein Problem. Denn wenn wir Sie unterschreiben, machen wir uns haftbar. Das heißt, es könnte jemand der nichts mit uns zu tun hat den Roten Pfeil einfach einschmeissen.
Nun mein Vorschlag, damit es zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird. Wir versichern Ihnen dass der Rote Pfeil, der übrigens aus unserer Sicht, eine Info Broschüre und keine Werbung ist, nicht mehr bei Ihnen auszuwerfen. Ich möchte mich bei Ihnen an dieser Stelle für die Unannehmlichkeiten in aller Form entschuldigen. Und bedauere Ihren Ärger.
Bei Rückfragen setzen Sie sich mit mir gerne in Verbindung, unter
steffen.bien@fdrd.de oder gar in einem persönlichen Gespräch.
Wünsche Ihnen alles Gute, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Steffen Bien
1. Vorstand
SPD Markt Erlbach
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Ihr Problem in Bezug auf eine Unterlassungserklärung ist für mich nicht relevant, genauso wenig wie Ihre persönliche Meinung ob Ihre Propaganda von Ihnen selbst als Information oder Werbung bezeichnet wird. Ich orientiere mich an Fakten und Ihre Wahlpropaganda ist und bleibt Werbung, dies wird von allen Gerichten, die sich mit ähnlichen Fällen befassten mussten, so erkannt. Fakt ist weiter, dass ich immer noch selbst meine Informationsquellen für wirkliche Informationen bestimme. Fakt ist und bleibt außerdem, dass Sie durch die Missachtung des Einwurfverbotes meine Persönlichkeitsrechte missachtet haben, deswegen ist meine Forderung auf eine Unterlassungserklärung rechtmäßig. Wenn Sie meinen, Narrenfreiheit zu haben müssen Sie eben auch mit den daraus folgenden Konsequenzen leben. Abschließend bleibt es also unverändert bei meiner rechtmäßigen Forderung nach einer Unterlassungserklärung.