Die Begründung dafür, dass bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung 2014 lediglich fünf Pauschalen und nicht, wie bisher, elf Pauschalen abgebucht werden, widerspricht den allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 8) Buchstabe f.:
"Während des Abrechnungszeitraums zahlen Sie je nach der von Ihnen gewählten Produktkonfiguration monatliche bzw. vierteljährliche Abschläge, die sich... Die erste Zahlung wird frühestens am 15. des ersten Liefermonats fällig, die nachfolgenden Abschläge folgen je nach der von Ihnen gewählten Produktkonfiguration im Abstand von jeweils einem bzw. drei Monaten." Bei Vertragsabschluss wurden monatliche Abschläge vereinbart, die den damaligen AGB, Druckstand: 15.12.2010, Nr. 7) c. entsprachen.
Für eine zweimonatige Abschlagszahlung fehlt daher jede Rechtsgrundlage. Zudem ist eine Fälligkeit vom 15.03., 15.04., 15.05. und 15.06. für die Zweimonats-Abschläge nicht durch die AGB gedeckt.
Es wird also tatsächlich ein halbes Jahr Vorschuss verlangt! So fing es auch mit TelDaFax und FlexStrom an.
Bestell-/Kundennummer: Vertr.-Kto.-Nr. 8900022947
Meine Forderung an Stadtwerke Duisburg:
Rückkehr zur monatlichen Abschlagszahlung
Antwort auf die Beschwerde vom 21.03.2014
Liebe Reclaboxler,
durch ein Telefonat mit dem Kunden konnten wir den Fall gerade klären.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Duisburg AG
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Der erhöhte Abschlag kam nicht durch erhöhten Verbrauch oder falsche Daten oder Abrechnungsfehler zustande, sondern dadurch, dass ein bundesweit tätiger Energieversorger schlichtweg seit dem letzten Abrechnungszeitraum keine Abbuchungen mehr vorgenommen hat. Dies fiel erst bei der um 8 Monate verspäteten Jahresabrechnung auf.