Im August 2012 kauften wir bei Clevertronic ein Samsung Galaxy S Plus.
Bis Juli 2013 funktionierte das Handy tadellos, bis sich diverse Fehler wie Abstürze und Netzprobleme zeigten.
Auf Anfrage bei Clevertronic wurde das Handy zur Garantiereparatur bei W-Support eingeschickt. Die Reparatur brachte allerdings keine Besserung, so dass im August 2013 ein zweiter Reparaturversuch unternommen wurde.
Nachdem im November 2013 die Probleme wieder auftraten, wollten wir das Handy bei Clevertronic umtauschen. Diese bestanden jedoch auf eine dritte Reparatur, "um weitere Schritte einleiten zu können".
Auch der dritte Versuch brachte keinen Erfolg.
Auf die daraufhin erfolgte erneute Bitte zum Umtausch bei Clevertronic Anfang 2014 verwies man uns an den Hersteller, da "der Defekt erst nach ca. einem Jahr aufgetreten ist. ".
Angeblich wäre ein Umtausch nur möglich, wenn der Fehler innerhalb eines halben Jahres nach dem Kauf aufgetreten wäre.
Seit nunmehr Mitte Februar, zig E-Mails, Vermittlungsversuchen durch den Hersteller usw. sträubt sich Clevertronic mit Händen und Füßen, seinen Gewährleistungspflichten als Händler nachzukommen.
Seit ca. drei Wochen rührt sich Clevertronic nun überhaupt nicht mehr.
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer 80731
Meine Forderung an clevertronic.de:
Umtausch des defekten Smartphones bzw. Erstattung des Kaufpreises
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Das Gewährleistungsrecht besagt, dass bei einem Fehler, der innerhalb des ersten halben Jahres auftritt, ohne jeglichen Nachweis davon auszugehen ist, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produktes vorhanden war. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde nachzuweisen, dass er nicht ursächlich am Auftreten des Fehlers beteiligt war (Beweislastumkehr).
Das Gerät weist keinerlei Beschädigungen oder Abnutzungserscheinungen auf. Weiterhin hätten die Techniker im Rahmen der drei Reparaturversuche mit Sicherheit festgestellt, falls das Gerät im Inneren von uns in irgend einer Weise beschädigt oder manipuliert worden wäre.
Somit sehen wir es als erwiesen an, dass der Fehler nicht von uns verursacht wurde, sondern im Gerät entstanden ist bzw. vorhanden war.
Da der Fehler innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist und Clevertronic angezeigt wurde, weiterhin alle drei (lt. AGB eigentlich nur zwei) Nachbesserungsversuche keinen Erfolg brachten, hat der Kunde ein Recht auf Umtausch bzw. Wandlung im Rahmen der Gewährleistung.
Bisher hat sich niemeand auf die Beschwerde hin gemeldet. Ich hätte das in Bezug auf den Verlauf der Reklamation auch fast nicht anders erwartet.
Weiterhin keinerlei Reaktion von Clevertronic.
Samsung selbst hat uns jetzt noch einen Reparaturversuch eingeräumt.
Clevertronic ist für uns gestorben!
Wir haben´s aufgegeben.
Die sind einfach zu groß, als dass sie diese Beschwerde jucken würde.
Solche "Paenuts" werden offensichtlich ausgesessen.