Ich beziehe Hartz IV. Es ist kein schönes Leben schon allein wegen der Kinder, aber ich möchte dies ja auch ändern und will mit meinem Lebensgefährten zusammenziehen.
Jeder, der Hartz IV. bezieht, weiß, dass die ARGE vor einem Umzug zustimmen muss. Also habe ich alles in die Wege geleitet. Und was ist passiert? Die haben einfach mein Geld vergessen zu überweisen, weil sie davon ausgingen, ich sei schon umgezogen, obwohl der 1.8.2009 noch ein wenig entfernt ist und ich ihnen auch nur diesen Termin genannt habe.
Heute war ich in der ARGE, um wieso, weshalb und warum aufzuklären. Nummer ziehen, warten, um dann zu erfahren - es wurde das Geld nicht angewiesen, keine Ahnung warum. Es ist nichts von einem Grund zu sehen, den Fall versuchen wir zu klären.
Gut, dann nochmal mit einem kranken Kind warten. Ich komme zu einer Mitarbeiterin ein. Gleich kam der Spruch, das Geld wurde schon angewiesen und ich habe eben mit ihrer zuständigen Bearbeiterin telefoniert. Dieser Fehler kann nur durch den Antrag, dass Sie umziehen wollen, passiert sein. Dabei war das Gespräch deswegen erst heute.
Meine Forderung an Agentur für Arbeit:
Bitte um Stellungnahme
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Darf ich fragen, weshalb Sie arbeitssuchend sind und wie lange schon?
Juchu, heute ist der 5.6. und es ist immer noch nicht mein Hartz IV. da. Na was, das heißt, ist wohl klar, Montag mal wieder bei den auflaufen, weil es sind ja Kinder mit im Spiel.
Auskunftspflichten gemäss §15 SGB I:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000
Arbeitsagentur Harz IV Sozialgesetzbuch I-....
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
http://tinyurl.com/leitfaden-alg2