Nachdem über das Auktionshaus E Bay ein Artikel von mir verkauft wurde ,bekam der "Käufer" die Bankdaten übermittelt, um die Zahlung auszuführen. Einen Tag später hatte ich keinen Zugriff mehr auf das Online Banking.
Ich habe bei der CO Bank angerufen und nachgefragt. Man sagte, das sei ein Online Problem bei der Commerzbank, in zwei Stunden würde es wieder gehen. Als es einige Zeit später noch immer nicht funktionierte, habe ich nochmals angerufen und darauf hingewiesen, man möge prüfen, ob die Sperre durch mehrfach falsche Pin Eingabe ausgelöst worden sein könne, denn es könne doch sein, dass jemand versucht habe, unberechtigter Weise Kontozugriff zu erlangen.
Nach einer weiteren Wartezeit erklärte mir die Gesprächspartnerin der CO Bank, mein Konto würde nicht mehr freigeschaltet, sondern gekündigt. Die Kündigung ergebe sich aus den AGB s der CO Bank!
Meine Forderung an Commerzbank:
Freischaltung des Kontos für das Online Banking
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Von der Commerzbank Frankfurt kam eine Info das das Online Banking wieder zugänglich ist. Es funktioniert aber bis heute nicht, da die Filiale in Salzwedel offenbar eine Sperre gelegt hat und diese nach Auskunft der CO Bank FFM nicht aufhebt! Jetzt geht die Angelegenheit vor Gericht da auf dem Konto auch ein 4 stelliger Euro Betrag im Guthaben festliegt.
Von dem Beschwerdemanagment in Frankfurt kam die Info, man würde die Filiale in Salzwedel anweisen den Online Zugang wieder herzustellen. In Salzwedel (Sachsen Anhalt) gehen die Uhren aber anders und der Filialleiter weigerte sich dem nachzukommen. Zwischenzeitlich habe ich das Konto selber gekündigt und die Bank gewechselt. Bei der Commerzbank besteht großrer Nachholbedarf in Punkto Kundenfreundlichkeit!