Im Februar kaufte ich beim Mercedeshändler in Böblingen-Hulb ein gebrauchtes CLK Cabrio. Ich ließ es zu und beim Abholen war der Motor defekt. Ich bekam das Auto nicht. Deshalb bot man mir ein ähnliches Fahrzeug an, welches ich nahm. Der Verkaufspreis auf dem Hof war bei beiden Fahrzeugen gleich, für das andere mußte ich jetzt aber 1000 Euro mehr bezahlen, der Preisnachlass beim Ersten war also höher!
Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das Navi vom defekten in den anderen umgebaut wird. Auf der Heimfahrt bemerkte ich bereits, dass etwas mit den Bremsen nicht stimmt, sie gaben Geräusche von sich. Es stellte sich heraus, dass die Scheiben vorne komplett abgenutzt waren, ein Kundendienst war vor Auslieferung nicht gemacht worden, der Mangel bei Auslieferung war aber bekannt.
Letztendlich mußte ich auf das Navi verzichten, dafür machte man mir die Bremsen und einen Ölwechsel. Trotz Beschwerde erhielt ich lediglich zwei Eintrittskarten ins Mercedes-Benz-Museum. Das Navi bekam ich nicht.
Meine Forderung an Daimler:
Einbau des im Kaufvertrag versprochenen Navigationssystems
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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An Volker Verstehe nicht, daß du nach diesem ersten Autokauf (Defekter Motor), dir genau dort ein anderes Fahrzeug gekauft hast. Bremsen defekt, ich hätte die Karre sofort zurückgegeben und hätte es woanders probiert. Kann nur ehrlich sagen, selberschuld. LG Klaus
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Wie sieht es denn mit der Garantie auf Gebrauchtwagen aus? Ein Vertragshändler müßte Ihnen auch auf einen Gebrauchten ein Jahr Garantie geben. Das müßte eigentlich in Ihrem Kaufvertrag stehen, es sei denn, Sie haben ausdrücklich darauf verzichtet.
Cappo