13.05.2014 | 16:56 Uhr | 1577 Views
VDMcars.de hat mir einen PKW verkauft.
Nach 15 km Sensoren defekt, MB-Vertragswerkstätte Schaden (€ 350,71) behoben. Anfrage von mir bei vdmcars.de um Kulanzlösung, da keine Garantie durch Exportfahrzeug.
VDM Antwort: "Keine Kulanz - gekauft ist gekauft und Ende der Durchsage!"
Bestell-/Kundennummer: Factura: 20140753
Meine Forderung an VDM Cars:
Erstattung des Rechnungsbetrages der MB-Werkstätte € 350,71
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 16 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Das gibts was Nettes:
§ 437 BGB und § 439 BGB. Trifft auch für Gebrauchtwagen zu, zumindest 1 Jahr. Und davon kann nur zu Gunsten des Privatkäufers abgewichen werden.
Nur hätten sie dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen zur Nachbesserung bevor Sie in eine andere Werkstatt gehen.
Viel Erfolg!
Strafanzeige (ist immer kostenlos) + Anwalt (falls Rechtsschutz vorhanden). Manche Menschen lernen es sonst nie.
Na ja. das ist aber nun mal keine Straftatbestand, die Verweigerung der Gewährleistung. Privatrecht!
Aber Rechtsanwalt okay!
Viel Erfolg und nicht nachgeben, das Recht ist auf Ihrer Seite.
Keine Antwort von VDMCars.de bis dato! 09.06.2014 - 11:30 Uhr
Trotz meiner Urgenz keine Antwort von VDMcars.de
Offensichtlich ein wirklich unseriöser Autohändler!