Keine fristgerechte Abwicklung des Stornos

E-maxx GmbH
Neu Anspach

Ich war so naiv, dem Internetauftritt zu vertrauen. Ich weiss, ich bin selbst schuld.

20.03.2014: Bestellung (Bestell-Nr. 406528) durch Käufer.
20.03.2014: Überweisung des Kaufbetrages v. 394,05 € durch Käufer.
03.04.2014: Bestätigung des Zahlungseingangs durch e-maxx, Lieferzusage "innerhalb 10 Tagen.“

15.04.2014: Erneute Lieferverzögerung durch e-maxx, Stornierung der o. a. Bestellung (Fristsetzung v. drei Tagen für Rücküberweisung) durch Käufer.
Bestätigung der Stornierung u. Abfrage Kontodaten durche-maxx, Übermittlung meiner Kontodaten durch Käufer, Bestätigung des Erhalts der Kontodaten durch e-maxx

20.04.2015: Erneute Abfrage zu Status der Rückabwicklung durch Käufer, 21.04.2014 erneute Bestätigung der Rückabwicklung mit Hinweis auf die gesetzliche Frist von 14 Tagen durch e-maxx.

01.05.2014 Nach Ablauf der gesetzlichen Frist Fristsetzung der Rückabwicklung bis zum 07.05.2014 durch Käufer.

15.05.2014 Versendung eines Mahnbescheides durch Landgericht Schleswig.

Bestell-/Kundennummer: 406528

Meine Forderung an E-maxx:

394,05 € plus Kosten des Mahnbescheids

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 16 Tagen und 14 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe, Sie erhalten Ihr Geld wieder zurück.

Diese Angelegenheit wird derzeit gerichtlich geklärt. Die Warnung an alle, dieser Fa nicht zu vertrauen, bleibt in vollem Umfang bestehen.

Ich habe einen Vollstreckungsantrag gestellt und werde in der nächsten Woche einen Gerichtsvollzieher einschalten.