NetCologne zahlt keinen Aufwendungsersatz

Wir sind mit NetCologne umgezogen - haben das mehr als sieben Wochen vorher angekündigt - und wie bei sovielen anderen auch (vgl. google), ist unser Anschluss trotz Bereitstellungsdatum vom 22.04.2014, an diesem Tag nicht freigeschaltet gewesen. Auch unzählige Telefonate und Schreiben änderten hieran erst einmal nichts. Da ich von zu Hause aus täglich mit dem Internet arbeite, wurde in der Folge ein Web-Stick gekauft und eine entsprechende SIM-Karte um einen Internetanschluss einzurichten. Ich habe NetCologne bereits mehrfach (mit Quittungen anbei) um Aufwendungsersatz hierfür gebeten - ohne Erfolg. Auch für die Zeit in der keine Bereitstellung erfolgte, ist keine Gutschrift erfolgt sondern weiter die übliche Grundgebühr abgebucht worden.

Der Kundenservice/Rechnungsservice von NetCologne ist zudem absolut unstrukturiert und unprofessionell: Bei nahezu jedem Telefonat ist mir mitgeteilt worden, dass der Kollege mit dem ich zuvor gesprochen habe, mich falsch informiert hätte. Die Schreiben von NetCologne weisen falsche Mindestvertragslaufzeiten, Gebühren für Servicepakete und Endgeräte auf, obwohl sich am Vertrag nichts geändert hat. Nach Reklamation ist mir die Fehlerhaftigkeit bestätigt worden - um mir dann eine Woche später zum dritten Mal ein falsches Schreiben zu senden.

Bestell-/Kundennummer: 11349823

Meine Forderung an NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation:

Erstattung von Aufwendungsersatz/ Grundgebühr

Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 16 Tagen und 15 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Korrektur: Es wurde im Mai nicht weiter abgebucht, stattdessen ging eine Rechnung für Mai über 129 Euro ein. Enthalten: Kosten für ein Endgerät, das Servicepaket und die übliche Grundgebühr. Nach Reklamation wurde sich jetzt telefonisch bei mir gemeldet und mir versucht zu erklären, dass ich das Endgerät und die Servicegebühr zu zahlen hätte. Erst nach mehrmaligem Hinweis von mir, dass bei Umzug keine Vertragsänderung erfolgen darf, wurde eingelenkt und zumindest die Gebühr für das Endgerät herausgerechnet. Schadenersatz für die mir entstanden Kosten und ne Gutschrift für die Tage an denen kein Anschluss bereitgestanden hat wird weiter verweigert (trotz: BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12). Auch fordert man 49 Euro Umzugsgebühr für die technische Bereitstellung, was insofern unverschämt ist, als keine rechtzeitige Bereitstellung erfolgte und diese in der Folge auch nur erfolgte, weil ich auf meine Kosten und mit meiner Zeit ständig NetCologne hinterher telefonierte.

Nach einem weiteren Telefonat verweigert NetCologne weiterhin die Erstattung von WEB-Stick und SIM-Karte, wäre von Ihnen ja nicht angeboten worden und daher darf ich auch nicht selbständig für Abhilfe sorgen. Unfassbar unfreundliche Mitarbeiterin am Telefon die mehrfach ausfallend wurde.