Fristen für die Prüfung Jahresabrechnung Strom

Chemnitz

ich wende mich an Ihnen mit folgender Frage:

1. Wievielt Zeit steht mir zu, für die Prüfung nach Zugang der Jahresabrechnung-Strom, in der ich der Zahlungsaufforderung nach kommen muss.

2. ist eine Zeit von 3 Tagen nach Zugang der Jahresabrechnung (Strom) rechtens.

Mein Versorger meint Zitat:
"In diesen AGB ist festgelegt, dass Zahlungen ab Fälligkeit sofort zu Leisten sind". welches leider nicht vorhanden ist (AGB 2011).

In der AGB 2014 ist der Passus unter Punkt 4.1 vorhanden.

Zitat: 4.1 Rechnungen und Abschläge sind zu dem vom Lieferanten angegebenen Zeitpunkt, i. d.R. innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung zu zahlen.

Hitstrom bleibt bei seiner Aussage, dass Zahlungen ab Fälligkeit sofort zu Leisten sind.

Meine Forderung an Hitstrom:

Eine angemessene Frist für die Prüfung der Abrechnung.

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 337 Tagen und 17 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Antwort von Hitstrom
Zitat: sicherlich haben Sie übersehen, dass ein Ihnen mit einer vorangegangenen Rechnung mitgeteilter Restbetrag noch zur Zahlung offen ist (siehe dazu bitte die Anhang-Datei). Wir bitten Sie um Überprüfung dieser Angelegenheit und Zahlung des Rechnungsbetrages auf unser Konto binnen 7 Tagen.

es werden die Mahngebühren weiterhin aufrechterhalten.

Obwohl Hitstrom bei Rechnungseingängen bei Ihnen eine Frist zwischen 14 Tagen (Skonto) bis 4 Wochen eingeräumt wird. Aber hier wird eine 3 tätige Frist zur Rechnungsbegleichung aufrechterhalten.

Nach Prüfung Ihres Kundenkontos haben wir aus Kulanz die Rücklastschrift- und Mahngebühren ausgebucht.