Sehr geehrte Damen und Herren,
gern möchte ich auf diesem Wege versuchen, das mit Ihnen entstandene Problem zu lösen.
Zur Situation: Ich erwarb einen Groupon-Gutschein für 5 x IPL großes Hautareal. Die ersten zwei Behandlungen führte ich letztes Jahr zeitnah durch.
Nun wollte ich mit der dritten Sitzung fortfahren und vereinbarte einen Termin.
Zum vereinbarten Termin in Ihrem Geschäft vorstellig, teilen Sie mir mit, dass der Gutschein bereits abgelaufen sei und man keine weitere Behandlung durchführen werde. Auch nach Diskussion und meinem Einwand, dass Sie damit den Kunden einseitig benachteiligen und aktuelle Rechtssprechung missachten [Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07)], zeigen Sie kein Einsehen und bieten eine Kompromisslösung an.
Ich fordere daher anteilig die Kosten der nicht erbrachten Gutscheinleistung zurück - entsprechend 60,-- €.
Meine Forderung an go' smetics® – cosmetics to go:
60 % des Gutscheinwertes (60,-- €), entspricht drei Behandlungen.
Antwort auf die Beschwerde vom 08.07.2014
Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihr Anliegen.
Wenn Sie ein Groupon Gutschein mit den entsprechenden Bedigungen, so bitte weisen wir Sie darauf hin, dass Ihre Rechte mit der Firma Groupon zu klären.
In unserem Kosmetikstudio gosmetics in München kriegen Sie die entsprechende Behandlung, die Sie bereits dort gekauft haben.
Somit trifft Ihre Beschwerde nicht auf unsere Firma zu.
Ich bitte Sie Ihre Beschwerde an die entsprechende Firma zu richten.
Vielen Dank!
Team go´smetics®
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Der Händler ignoriert Anfragen bzw. weist diese laut Groupon ab.
Das Problem wurde direkt mit Groupon gelöst.
Die Go'smetics war dabei jedoch nicht hilfreich bzw. hat jegliche Hilfe zur Rückabwicklung verweigert.