Abzocke bei einem 10-jährigem der nur 10 Kontakte im Handy hat

Düsseldorf

Für Monat Mai bekam ich eine Rechnung in Höhe von 167,26€. Als ich dies auf meinem Handy las, dachte ich es sei ein Tipfehler und rief sofort da an. Die Rechnung soll stimmen. Mein Sohn hat eine Telefonflatrate und internetflatrate und alle Netze frei. Ich schrieb einen Widerruf, wollte eine schriftliche Bestätigung und was geschah? Ich wurde angerufen.

Danach rief ich wieder dort an und es wurde aufgelegt. Heute schaute ich das Protokoll vom Telefon nochmals an und mir viel eine Rufnummer auf, welche angeblich für Tele2 Kunden günstig sein soll. auf dem Handy kann ich sortieren nach gewählte und entgegegenommene Anrufe und trotzdem wird gesagt, er soll im Ausland oder Sonderrufnummern angerufen haben. Ich kann es Wiederlegen. Jetzt ist meine Frage was ich tun kann, denn nach meinem Widerruf wurde diese Angelegenheit an Inkasso ab gegeben. Heute rief ich nochmal an und hab wegen der rufnummer 11898 gefragt und ich hab nochmals diesen Fall dargelegt und es wurde wieder aufgelegt. Was soll ich tun?

Bestell-/Kundennummer: 7250691504

Meine Forderung an Tele2:

Eine korrekte Rechnung oder einen kostenlosen Nachweis um die Rechnung zu prüfen.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Guten Tag, Frau Borrmann, aus Ihrer Beschwerde geht nicht hervor, ob Sie bzw. Ihr Sohn Sonderrufnummern angerufen haben bzw. diese nicht auf Ihre Veranlassung hin gesperrt wurden.

Auch bei Nutzung von Telefon- und Internetflatrates sind sog. Sonderrufnummern immer ausgeschlossen.

Sie sollten eiligst einen Einzelverindungsnachweis anfordern,
die gewählten und entgegengenommen Anruf auf dem Handy haben keinerlei Beweiskraft.

Ggfs. sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zu klären, ob Sie dafür haftbar sind, falls Ihr Sohn ungewollt Sonderrufnummern angerufen hat.

11898 ist eine Sonderrufnummer von Tele 2 (1,39 Euro pro angefangene Minute, das Weiterverbinden schlägt jeweils zusätzlich mit 0,49 Euro zu Buche.

Hallo Frau Bormann, natürlich ist es nicht getan mit einem einfachen Einzelverbindungsnachweis, wie meine Vorredner schreiben. Bitte lesen Sie den §45i TKG (Telekommunikationsgesetz) und fordern Sie einen qualifizierten Prüfnachweis nach §45i TKG bei Ihrem Provider an. Sollte dieser nicht innerhalb 8 Wochen bei Ihnen eintreffen, haben Sie sich das Geld erspart. Sollte jedoch der qPn eindeutig sein, werden Sie wohl zahlen müssen. Und wird bei der Rufnummer 11898 der Preis vor Verbindungsaufbau genannt? Wenn nein, Ersparnis für Sie. Siehe: http://dejure.org/gesetze/TKG/45i.html

Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.