Völlig überhöhte Abschlagsforderungen

Vertragskto. 242 062 541 028, RNr. 242 062 541 028, Strom

unsere Vertragskonto-Nr. 242062541028 betreffend, rechnt EOn am 26.08.14 mit RNr. 242 062 541 028 den Zeitraum 17. Oktober 2013 bis 31. Mai 2014 ab – und entschuldigt sich immerhin für die verspätete Abrechnung.

In diesem Zeitraum von acht Monaten hatten wir einen Verbrauch von 461,49 Euro und zahlten Abschläge von 448,00 Euro (8 x 56,- Euro), verbleibt ein Restbetrag von 13,49 Euro oder eine Unterzahlung von 1,69 Euro pro Monat.

Da Eon– aus welchem Grunde auch immer – diese Rechnung aber erst drei Monate später versendt, „hängen“ die gezahlten Abschläge der letzten drei Monate nun als „sonstige Beträge“ quasi in der Luft.

Die Software setzt den neuen Abschlag deshalb nun um satte 41 %! auf 79,- Euro hoch, da Sie die „sonstigen Beträge“ offensichtlich nicht greifen kann.

Mithin entsprechen die geforderten Abschläge keinesfalls den gesetzlichen Anforderungen, denn § 14 Abs 2 GVV sagt beispielsweise: „Die Abschlagszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch der vorangegangenen Abrechnungsperiode“ (und nicht nach einer schwachsinnigen Software). Dieser Verbrauch jedoch lag bei 57,69 Euro - und nicht bei 79,- Euro!

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Bestell-/Kundennummer: 242 062 541 028

Meine Forderung an EOn Energie:

Ich darf darum bitten, die Abschläge auf angemessene 60,- Euro zu ändern

Antwort auf die Beschwerde vom 29.08.2014
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

29.08.2014 | 07:18 Uhr

Sehr geehrter Herr Dohse,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich nun schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen rasch zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

EOn hat den Abschlag wie verlangt auf 60,- Euro gesenkt - möchte diese "Dummheit" (gefordert waren 79,- Euro Abschlag) hier aber offensichtlich nicht veröffentlichen. In einem Brief schreibt uns der Kundenservice "anonym" (es ist kein Ansprechpartner angegeben), dass der durchschnittliche Jahresverbrauch nunmehr auf neun Abschläge umgelegt werden müsse und sich eigentlich sogar eine Vorauszahlung von 82,- Euro pro Monat ergeben hätte. Dass sie bei der Berechnung des Abschlags für einen Neun-Monats-Zeitraum aber auch nur den Stromverbrauch von neun Monaten zu Grunde legen dürfen, begreifen die einfach nicht! (Oder die Software kann es nicht besser.)