Am 4.9.14 wurde ein durch den Transport bei Deutsche Post beschädigtes Buch in meine Packstationsadresse eingestellt. Die ramponierte Umverpackung war sofort erkennbar, brauner Karton geknickt und zerdrückt, fremder Farbabrieb war auch dran. Aber: der Zusteller hatte wohl 'vergessen' den Aufkleber beschädigte Sendung o. ä. anzubringen.
Buch aus der Verpackung genommen: tatsächlich dort, wo der Karton beschädigt worden war, war auch das Buch stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Neuware war bestellt und bereits bezahlt worden, Deutsche Post/DHL lieferte wegen Transportschaden aber 2. Wahl/Mängelexemplar aus!
Am 5.9.14 Schadensanzeige bei der Postfiliale aufgegeben: komplette Sendung geht zwecks Schadensbegutachtung an DHL Vertriebs GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg.
Ich erwarte eine vollumfängliche Kostenerstattung für den entstandenen Schaden, so wie auf dem Formular 'Schadensanzeige' am 5.9.14 und per Fax am 10.9.14 ausgeführt.
Bestell-/Kundennummer: Büchersendung
Meine Forderung an Deutsche Post:
Kostenerstattung für beschädigtes Buch
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Deutsche Post lehnt Schadenregulierung unter Hinweis auf ihre AGB ab. Leider auch keine Kulanzleistung! Aber: Post streitet die Schuld an der Beschädigung der Verpackung und des Buches nicht ab.
Deutsche Post lehnt Verantwortung für Schaden unter Hinweis auf AGB schriftlich ab, auch keine Kulanzleistung. Nicht kundenfreundlich, kein Einigungswille auf Seiten der Deutsche Post erkennbar. Hier greift die Macht des Stärkeren durch!
Ich habe im OP nichts gelesen, das es ein gewerblicher Verkäufer ist. Lesen Sie mehr aus dem Sachverhalt, als ich?