Guten Tag,
wir haben an unsere Heizungsanlage seit einiger Zeit sporadisch und in letzter Zeit sehr häufig die "Störung024" anliegen.
Bei Kontaktaufnahme mit einer Heizungsfachfirma wussten sie direkt Bescheid und sagten mir, es handele sich um ein defektes Gasgebläse.
Unsere Heizung wurde im November 2007 montiert und in Betrieb genommen.
Da wir bisher sehr zufrieden waren, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesen Fall genauso kulant wären, wie in vielen anderen Fällen und uns (bzw. unserem Heizungsinstallateur) ein Ersatzteil zur Verfügung stellen würden.
Meine Forderung an Wolf:
Zusendung eines neues Gebläses
Antwort auf die Beschwerde vom 15.09.2014
Sehr geehrte Frau Strobel,
die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.
Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.