Ich habe bei Groupon diverse Gutscheine gekauft. Leider konnte ich nicht immer alle nutzen. Groupon schreibt in seinen AGBs, analog der Rechtsprechung und des BGBs, dass sie innerhalb einer 3 Jahresfrist Gutscheine gegen Guthaben erstatten.
Mit E-Mail vom 24.08.2014 habe ich genau darum gebeten. Eine Empfangsbestätigung unter ID 14142174 habe ich erhalten. Am 01.09.2014 habe ich um Antwort mit Fristsetzung gebeten.
Leider erfolglos. Keine Reaktion des Unternehmens.
Geht man so mit treuen Kunden um?
Carsten
Meine Forderung an Groupon:
Erstattung oder Gutschrift
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Gutschrift nach Mail an socialmedia@groupon.de SOFORT erfolgt.