Über Verivox habe ich zum 01.01.2014 einen Vertreag zur Strombelieferung über ein Paket von 3200 kw/h pro Jahr mit Immergrün abgeschlossen. Da ich meine Kontobewegungen immer online verfolge und Immergrün eine Einzugsermächtigung erteilte, hatte ich schriftlich am 14.01.2014 Immergrün darauf hingewiesen den Abschlag in Höhe von 67 € auch einzuziehen. Das hat dann erstmalig am 24.01.2014 funktioniert. Ab 02.2014 dann immer zum 02. des Monats.
Am 17.02.2014 habe ich dann zum Jahresende fristgerecht gekündigt per Einschreiben. Erst nachdem ich die Quittung des Einschrteibens per E mail an Immergrün gesendet hatte bekam ich die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2014, dann habe ich genau 1 Kalenderjahr und muss den Bonus erhalten.
Am 02.09.2014 erhieltz ich von Immergrün eine E mail in der stand das ich ab Oktober selbst überweisen muss, da auf Grund meiner Kündigung kein Einzug mehr möglich ist. Ich habe dann bei Immergrün angerufen und daruaf hingewiesen das ich Oktober und November zum 01. des Monats überweise, Dezember auf Grund des eh viel zu hohen Abschlages jedoch nicht! Worauf mir der Mitarbeiter am Telefon gesagt hat das geht in Ordnung. Natürlich habe ich auch noch eine E mail an Immergrün geschickt und das Telefonat mitgeschnitten.
Am 29.09.2014 erhielt ich von Immergrün eine E mail in der darauf hingewiesen wird das ich den mir vertraglich zugesicherten Bonus nicht erhalten werde, da ich einen Mehrfachtarifzähler besitze und, Auszug aus E mail " Energieversorgern werden für einen Mehrfachtarifzähler höhere Gebühren in Rechnung gestellt. Dabei sind die Gebühren Ihres Netzbetreibers für den Zähler und für das Messen der Zählerstände höher, da der Zähler teurer ist und auch zweimal gemessen werden muss. Diese höheren Gebühren müssten in den angebotenen Strompreis einkalkuliert werden. Um den Strompreis in dem von Ihnen gewählten Bonus-Tarif möglichst niedrig zu halten, wurde in diesen Tarifen gegen eine solche Mischkalkulation entschieden. " Nach schriftlicher Rückfrage bei meinem Grundversorger wurde mir bestätigt das lediglich die 2 Zählerstände von HT und NT an Immergrün übermittelt werden am Jahrtesende. Hier entstehen keine weiteren Kosten, da ich den Doppeltarif z. B. Tag Nacht strom nicht habe.
Ich habe jetzt nach einigen E mails und Anrufen bei Immergrün natürlich noch keinen Antwort erhalten, habe aber jetzt schon die Schlichtungsstelle Energie mit eingeschaltet. Die Frist zu Antworten läuft leider erst im November aus, ich bin mir aber jetzt schon sicher das ich nichts von Immergrün hören werde! Deshalb habe ich auch jetzt schon alle Unterlagen zusammen gesucht und mir die Deckung meiner Rechtschutzversicherung bestätigen lassen.
Was Immergrün Energie hier treibt ist wirklich Bodenlos!
M. f.G.
T. K.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21309020896
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Bonuszahlung muss erstattet werden
Antwort auf die Beschwerde vom 13.10.2014
Sehr geehrter Herr Koenig,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
kommentare und trackbacks 4
Nach jetzigen Stand hat mit Immergrün 60 € angeboten, was schlichtweg nun mal 120 € zu wenig sind in meinem Fall. Da ich Rechtschutz ohne Sb habe, werde ich mich nicht von Immergrün einschüchtern lassen und das ganze jetzt bei der Schlichtungsstelle Energie weiter laufen lassen. Das eine PV Anlage von einem Privathaushaltnicht als Gewerblich eingestuft werden darf ist ja auch schon vom BGH bestätigt worden.
Mit dieser E Mail:
Gesendet: Donnerstag, 9. Oktober 2014 15:03
An: KT Betreff: Angebot zur gütlichen Einigung im Schlichtungsverfahren
Vertragsnummer: 21309020896
Sehr geehrter Herr Koenig,
die Schlichtungsstelle Energie e. V. hat das von Ihnen geäußerte Anliegen an uns zur Prüfung übersandt.
Wir kommen zurück auf Ihre aufgeworfene Frage hinsichtlich des Bonusanspruches.
Unsere Revisionsabteilung hat festgestellt, dass an Ihrer Abnahmestelle eine Photovoltaikanlage betrieben wird. Sie tragen selber vor, dass Sie den Strom aus der Photovoltaikanlage nicht in Ihr Hausnetz einspeisen sondern dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen.
Hierzu müssen wir Ihnen mitteilen, dass in Ihrem Fall ein Bonusanspruch nicht besteht. Gemäß Ziffer 9 Absatz 5 unserer AGB besteht ein Bonusanspruch lediglich für Privatkunden in Ihrem abgeschlossenen Privattarif.
Gewerblich genutzte Abnahmestellen erhalten keinen Bonus. Da Sie Ihren aus der Photovoltaikanlage gewonnenen Strom an den Netzbetreiber verkaufen, liegt hierin eine gewerbliche Tätigkeit.
Des Weiteren ist in Ziffer 1 Absatz 2 der unserem Liefervertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Stromlieferbedingungen eindeutig festgehalten, dass wir ausschließlich Eintarifabnahmestellen beliefern und die Belieferung von Doppel- oder Mehrfachtarifzählern explizit nicht angeboten wird.
Damit liegt ein Belieferungsausschlussgrund vor, welcher uns die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Stromliefervertrages einräumt. Von dieser Möglichkeit machen wir aus Kulanz keinen Gebrauch, ein Bonusanspruch besteht in Ihrem Fall jedoch nicht.
Wir werden Ihr Anliegen nun zur weiteren Bearbeitung an externe Rechtsanwälte weiterleiten. Da hierdurch aber Kosten für Sie entstehen können, möchten wir Ihnen vorher noch die Möglichkeit eröffnen, die Meinungsverschiedenheit jetzt schnell und unkompliziert beizulegen. Hierzu möchten wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gerne folgendes Angebot unterbreiten:
Zur Abgeltung eines etwaigen Bonusanspruches gewähren wir Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine einmalige Gutschrift in Höhe von
60,00 € brutto.
Wir hoffen, dass Ihnen dieses Angebot zusagt und wir die Angelegenheit auf diesem Wege zur Zufriedenheit beider Seiten unkompliziert und vollumfassend abschließen können.
Bitte teilen Sie uns daher mit, ob Sie mit unserem Angebot einverstanden sind. Wir bitten um Rückmeldung bis zum
13.10.2014.
Bitte berücksichtigen Sie, dass uns in dem Fall, in dem wir eine Einigung vor der Schlichtungsstelle nicht erreichen können, keine andere Wahl bleibt, als eine gerichtliche Klärung Ihres Anliegens herbeizuführen.
Neben der Gefahr einer Kostentragung ist auch zu berücksichtigen, dass bei einer gerichtlichen Klärung Ihres Anliegens ein Zeitraum von über einem Jahr nicht ungewöhnlich ist. Für unser Unternehmen ist die gerichtliche Klärung Ihres Anliegens in der Regel deutlich günstiger als die Klärung über die Schlichtungsstelle. Darüber hinaus möchten wir auch darauf hinweisen, dass eine Empfehlung der Schlichtungsstelle für die Parteien des Schlichtungsverfahrens nicht verbindlich ist.
Allerdings sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass eine einvernehmliche Einigung bereits zum jetzigen Zeitpunkt dem Wohle beider Seiten am besten entsprechen würde.
Sollten Sie unser Angebot annehmen, so antworten Sie bitte auf diese E-Mail, dass Sie einverstanden sind. Selbstverständlich werden wir die erfolgte Einigung dann so schnell wie möglich umsetzen. Wir werden die Einigung dann der Schlichtungsstelle mitteilen und dort um Verfahrensbeendigung bitten. Sie selbst brauchen sich dann um nichts mehr zu kümmern.
Sollten wir von Ihnen nichts hören, gehen wir davon aus, dass Sie an einer einvernehmlichen Einigung nicht interessiert sind. Dieses würden wir sehr bedauern. Wir werden den Vorgang dann aber zur weiteren Bearbeitung externen Rechtsanwälten übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr immergrün! -Energie Team
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HRB 78178 Amtsgericht Köln
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27.10.2014, keine weitere Nachricht von Immergrün! November und Dezember Abschlag wird jetzt von mir noch automatisch zum Überweisen angewiesen. Dann wird es erst wieder zum eklar kommen wenn die Schlussabrechnung von Immergrün erstellt werden muss. Das wir im ersten Quartal 2015 sein. Dort werde ich auch weiterhin auf meinen mir zustehenden Bonus bestehen und Sie hier weiterhin auf dem laufenden halten! Bis dahin kann man hier nur vor Immergrün warnen! Ich bin jetzt schon sehr auf die Rechenfehler der Abschlussrechnung gespannt! Sakastische Grüße T. K.
Gleiches Thema bei mir hab fast den gleichen Brief bekommen. Mir wurden aber nur 40 Euro anstelle von 220 Euro Bonus angeboten.
Immergrün Energie hat uns mitgeteilt, dass das Anliegen gelöst wurde.