Auch ich gehöre zu den Dummen, die nicht vorher im Internet recherchiert haben. Hier kurz mein "Leidensweg":
- Bestellung eines Kaffeevollautomaten i. Wert v. 398,84€ und am gleichen Tag bezahlt am 30.06.2014.
- mehrmals telef. und mit Email nach Zahlungseingang und Ware nachgefragt - am 09.07.2014 Zahlungseingang erhalten.
Am 10.07.14 Widerruf mit Onlineformular und Bestätigung von Emaxx am gleichen Tag.
- Da es eine unsichere Email war, habe ich vorsichtshalber noch einen Widerruf gemailt.
- Da kein Geld zurück kam, habe ich den Online-Schlichter eingeschaltet und um Hilfe gebeten - aber umsonst.
- Da immer noch kein Geld kam, habe ich ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt. Hier war die Zustellung wegen überfülltem Briefkasten nicht mehr möglich.
- Werde nun einen RA einschalten und Strafanzeige stellen.
Bestell-/Kundennummer: 607331
Meine Forderung an E-maxx:
Möchte mein Geld zurück und die Firma E-maxx sollte verboten werden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Da werde ich wohl noch lange warten.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst