Heizung WOLF

Wolf GmbH
Weinheim

Guten Tag,

Ich bin mit der Heizung zufrieden leider ist in den letzten Jahren

immer der Fehler E 24 aufgetreten.

Die Heizung ist jedoch immer nach einem Neustart wieder gelaufen.

Bis am 6.10.2014 ist der Fehler alle 2-3 Stunden wieder aufgetreten,

nach Rücksprache meiner Heizungsfirma bekam ich die Antwort das

Gasgebläse wäre defekt. Da ich mit der Heizung bisher zufrieden war

würde ich mich sehr freuen wenn Sie bei diesen Fall genau so kulant

wären, wie in vielen anderen Fällen und mir (bzw. unserem

Heizungsinstallerteur ein Ersatzteil zur Verfügung stellen würden.

Meine Forderung an WOLF GmbH: Zusendung eines neues Gebläses.

Das defekte Geblässe ist bei mir.

Meine Forderung an Claus Jöst:

Ersetzen des Gasgebläses

Antwort auf die Beschwerde vom 20.10.2014
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

20.10.2014 | 11:17 Uhr

Sehr geehrter Herr Jöst,

die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist, sowie das Gerät nicht älter als BJ 2006 ist.

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.

Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice

bewerten sie die antwort von Wolf GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 20.10.2014
Wolf GmbH

Abteilung: Kundenservice

20.10.2014 | 11:19 Uhr

Sehr geehrter Herr Jöst,

die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist, sowie das Gerät nicht älter als BJ 2006 ist.

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.

Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst