Durch Roller kann ich nicht in einem Bett schlafen

Gelsenkirchen-Buer

Beschwerde

Ich habe am 01.08.2014 ein Boxspringbett online bestellt. Das Bett hatte den Preis von 299,00 Euro + 48,00 Euro Lieferkosten.

Es wurde mir nach Anfrage per Telefon zugesagt, dass es in der 39. Kalenderwoche kommen sollte. Es wurde mir bei zweiter Anfrage per Telefon zugesagt, dass es zwischen der 41. und 43. Kalenderwoche kommen sollte, nach einer dritten Anfrage per Telefon zugesagt, dass es zwischen der 45. und 47. Kalenderwoche kommen solle.

Ich bin gerade neu umgezogen und habe mich auf die erste Anfrage per Telefon verlassen, dass es in der 39. Kalenderwoche kommen sollte und wie Sie oben entnehmen können, warte ich immer noch verzweifelt auf meine Ware und kann nicht in meiner bezugsfertigen Wohnung übernachten, da ich noch immer nicht mein Bett habe.

Obwohl ich immer wieder nach einer Anfrage vertröstet wurde, bekam ich nicht mal ein Bescheid per E-Mail oder sonstiges. Erst nach meinen Anfragen per Telefon bekam ich Gewissheit, was der jetzige stand meiner Ware betrifft. Es könnte aber auch etwas länger dauern, sagte man mir und auf die Anfrage, dass ich mit dem Vorgesetzten sprechen wolle, wurde mir versprochen, dass ich im Laufe der Woche einen Rückruf erhalten sollte, warte ich bis heute noch immer auf den mir zugesagten Rückruf. Vergeblich!

Ich bin sehr verärgert und maßlos enttäuscht, wie man mit mir umgeht als Kunde.

Meine Forderung an ROLLER:

Kostenlose Lieferung + Aufbau + einen Warengutschein

Antwort auf die Beschwerde vom 21.10.2014
ROLLER GmbH & Co. KG

Abteilung: Kundenservice

21.10.2014 | 06:27 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

es tut uns leid, dass es scheinbar zu Lieferverzögerungen kommt. Würden Sie uns bitte Ihre Kaufvertragsnummer per Mail an facebook@roller.de (unter Angabe der ReclaBox-Beschwerdenummer 85959) senden? Wir kümmern uns dann umgehend um Ihr Anliegen.

Viele Grüße,

der ROLLER Kundenservice

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Ich bekam von Ihnen immer noch keine anwort auf meine Beschwerde.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst