Ich habe wie viele andere bei PARWISE ein Probe-Abo mit 14tägigem Kündigungsrecht für 1 Euro gebucht. Wie man in den AGB angibt, besteht die Möglichkeit, dieses ABO innerhalb dieser Frist vor Ablauf von zwei Tagen zu kündigen. Dieses muss in schriftlicher Form erfolgen. Insofern schrieb ich am selben Tag der Einzugsermächtigung für dieses 1€-Probeabo ebenfalls meine Kündigung in schriftlicher Form wie auch per Mail. Seitens von Frontline Digital GmbH, die im Impressum als Nutzer der Plattform erscheinen, erhielt ich bis heute keine Kündigungsbestätigung, allerdings per Mail von PARWISE die Zusage, dass ich nunmehr eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen habe, die ich per Einschreiben widerlegte. Zwischenzeitlich meldete sich per Mail nunmehr PARWISE-Inkasso, da ich den Betrag der Mitgliedschaft aufgrund der Kündigun wie auch des Widerspruchsschreibens zurückgebucht hatte.
Zweifelsfrei handelt es sich um eine absolut unseriöse Partnervermittlung, der man das Handwerk durch eine Massenklage unwiderruflich legen sollte.
Eventuell stehen noch andere Nutzer vor so einem Scherbenhaufen und setzen sich mit mir in Verbindung.
Übrigens: Mittlerweile teilte man mir "freundlicherweise" mit, dass PARWISE meine Mitgliedschaft zum 13.04.2015 als gekündigt ansehe. Das erscheint mir insofern sehr fragwürdig, da PARWISE von mir innerhalb der 14tägigen Kündigungsfrist keine Verlängerung des Vertrages von 14 Tagen erhielt sondern ich dem konkret widersprach.
Das ist definitiv das allerletzte!
Meine Forderung an Frontline Digital:
Komplette Rücknahme der Forderung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Ich habe mich mittlerweile einer von einer anderen Seite anhängigen Strafanzeige gegenüber PARWISE, die der Staatsanwaltschaft Verden/Aller vorliegt, angeschlossen
Nach wie vor kein Kommentar noch jedwede Reaktion
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst