Stromanbieterwechsel dauert fast 1 Jahr bei E.ON

Landshut

Vertragskonto: 272003651048

Nach 10 Monaten hatte mich der E.On Vertrieb endlich für meinen neuen Stromanbieter freigegeben, den ich aber schon im Voraus bei einem anderen Anbieter mit 590€ bezahlt hatte.

Der E-On Vertrieb, aber auch die damalige E-On AG schieben sich die Schuld gegenseitig zu, und behaupten, dass alles korrekt gelaufen ist. Angeblich lag es an einem sogenannten "Wärmestromzähler" mit HT und NT System, den ich aber gar nicht hatte. Ständig war entweder die Zählernummer nicht bekannt, oder es gibt gewisse Unstimmigkeiten ect. Nun schickte mir die E-On Energie Landshut eine Rechnung von 742€.

Ich bitte E.ON hier nochmals um eine Stellungname warum die Bearbeitung so lange gedauert hat, und ich nun doppelt bezahlen muß. Anstelle einer Antwort von E-On bekomme ich nun eine Mahnung.

Kann sich E.ON mehrere Monate/Jahre mit der Bearbeitung Zeit lassen, und dann dick abkasieren?

Da mir die E.On Energie meinen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag ablehnt, möchte ich diese haarsträubende Angelegenheit nun über einen Musterprozess klären lassen, da dieses Thema in meinem Bekanntenkreis auch von großer Bedeutung ist.

Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:

Stellungnahme von E.ON Energie wegen der langen Bearbeitungsdauer von 10 Monaten

Antwort auf die Beschwerde vom 07.11.2014
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

07.11.2014 | 11:55 Uhr

Sehr geehrter Herr Voggenthaler,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Am Montag den 10.11.14 bekam ich einen Anruf von E-On Vertrieb Landshut. Durch diese öffentliche Reclabox-Beschwerde nimmt sich nun dieser feine E-On Vertrieb schnellstmöglich Zeit und wird/möchte diese 10 Monate Bearbeitungszeit noch einmal genau überprüfen. Da nun knapp 1 Woche vergangen ist bin ich nun sehr gespannt wie lange diese Überprüfung dauern wird.

Vielen Dank an das Reclabox-Team, ohne die das nicht möglich gewesen wäre.

Laut Schreiben von E.On Bayern Vertrieb hat diese "Feine Firma" alles korrekt erledigt, wobei die Bearbeitungsdauer von 10 Monaten angeblich nur an den Bayernwerken liegt. Deshalb habe ich diese Angelegenheit an die Schlichtungsstelle für Energie so wie an ZDF-Wiso weitergeleitet. Die Bayerwerke haben doch auch alles korrekt erledigt? Eine Bearbeitungszeit von mehreren Monaten/Jahren scheint üblich zu sein!

Ich habe nun ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e. V in Anspruch genommen. Die Schlichtungsstelle hat sofort reagiert und an E-ON Bayern als auch die Bayernwerke um eine schriftliche Stellungname gebeten. Nun hoffe ich, daß sich diese Angelegenheit evtl. doch noch außergerichtlich klären lässt. Vielen Dank an die Schlichtungsstelle Energie e. V als auch an die Recla-Box Mitarbeiter.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Diese "äußerst feine" E-On AG gibt den Fehler Jhrerseits letztendlich zu 100% zu und stellt die unberechtigte Forderung in Höhe von 742€ komplett ein. Mir entstehen keinerlei Kosten, da auch die Schlichtungsstelle Ihre Kosten über die E-On abgerechnet hat. Nun ist es mir endlich gelungen auch noch im Jahr 2015 über meinen Wunschliferanten, die Flex-Strom AG rückwirkend Strom zu beziehen, obwohl Flex-Strom im Jahr 2013 schon Insolvent war, kann ich dennoch mein Jahrespaket von 3600KWH für 308,46€ in Anspruch nehmen.

Deshalb kann diese haarsträubende Geschichte im Jahr 2015 endlich doch noch geklärt werden. Warum nicht gleich so ;-)

Vielen Dank an die Schlichtungsstelle Energie eV.
Vielen Dank an meine Fachanwältin

G. Voggenthaler