Sehr geehrte Damen und Herren,
leider hat sich auch nun bei unserer Heizungsanlage CGB (-k) -20 der Fehler 24 eingeschlichen.
Die Heizung wurde in 2008 in Betrieb genommen und jährlich gewahrtet.
Da dies anscheinend ein bekannter Fehler ist, möchte ich Sie doch bitten, auch in meinem Fall eine Kulanzlösung bezüglich des Gebläses zu finden.
Vielen Dank im Voraus.
MfG Herold
Meine Forderung an Wolf:
Kostenübernahme Gebläse
Antwort auf die Beschwerde vom 11.11.2014
Sehr geehrter Herr Herold,
die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.
Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
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