Guten Tag,
Ich war ein Jahr lang Kunde bei Immergrün bis 11.10.2014. Ich hatte ein Paket mit 4200 kWh gekauft und 3190 kWh verbraucht.
Nun habe ich eine Schlussrechnung bekommen, auf welcher der vereinbarte Bonus von 25 % nicht zu meinen Gunsten berechnet wurde. Auf Anfrage erhielt ich nun die Info, das der Bonus nicht bezahlt wird, da wir eine Photovoltaikanlage betreiben.
Dies ist völliger Humbug, da in den AGB's von Immergrün wortwörtlich folgendes steht:
< p>Standardmäßig nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.Zum Ersten speisen wir keinen selbst erzeugten Strom unmittelbar in das Hausnetz ein, sondern geben den komplett erzeugten Strom ab.
Zum Zweiten hätte Immergrün ja selbst gegen deren eigene AGB's verstossen, wenn Sie uns trotz eines Ausschlusses, den Sie auch noch selbst festlegen, ein Jahr lang mit Strom beliefert haben, obwohl Sie dies eigentlich selbst ausschließen? Wie soll das denn funktionieren? Dann hätten sie ja vor Beginn der Stromlieferung nicht richtig geprüft.
Es ist also eindeutig ersichtlich, dass uns der Bonus von 25% zusteht. Ich habe immergrün um entsprechende Korrektur der Schlussrechnung und Zahlung der noch ausstehenden Beträge aufgefordert.
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 2130806452
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Bonuszahlung in Höhe von 25% plus Rückzahlung der nicht relevanten Grundgebühr plus Restbetrag aus monatlicher Zahlung aufgrund realer Stromverbrauch
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Da von Seiten der Firma immergruen GmbH kein loesungsorientierter Ansatz vorgeschlagen wurde, habe ich nun eine Verbraucherbeschwerde mit dem Weg ueber die Schlichtungsstelle gewaehlt. Nun hat die Firma lt. § 111b EnWG vier Wochen Zeit die Sache zu klaeren, bevor mich an die Schlichtungsstelle wende.
Da die Firma Immergrün Energie bis einschliesslich 19.11.2014 auf die bestehende vertraglichen Bonuszahlung in keinerlei Weise reagiert hat, habe ich auf eine Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie hingewiesen. Daraufhin hat das Beschwerdemanagement von Immergrün folgendermassen reagiert:
******* E-Mail vom 20.11.2014 von Immergrün
Ihre Verbraucherbeschwerde gemäß § 111a EnWG haben wir dankend erhalten. Bevor Sie sich mit einem Antrag im förmlichen Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG an die Schlichtungsstelle wenden dürfen, haben wir vier Wochen Zeit, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Da die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens auch für Sie mit einem hohen sachlichen und zeitlichen Aufwand verbunden wäre, möchten wir eine schnelle und unkomplizierte Lösung für Ihr Anliegen finden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns hierbei helfen. Hierzu möchten wir Ihnen kurz erläutern, wie es innerhalb der nächsten vier Wochen weitergeht. Es ist uns ein besonderes Anliegen, jede Kundenbeschwerde sehr ernst zu nehmen. Daher werden wir Ihr Anliegen zunächst an die zuständige Fachabteilung zur sorgfältigen Prüfung weiterleiten. Entsprechend des dort festgestellten Prüfungsergebnisses wird ein Lösungsvorschlag für Ihr Anliegen erarbeitet. Die zuständige Fachabteilung wird sich dann mit Ihnen zur Besprechung dieses Vorschlages so zeitnah wie möglich telefonisch oder schriftlich in Verbindung setzen.
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Die vier Wochen Zeit an einer Loesung zu arbeiten hat Immergrün direkt am 20.11.2014, also am Tage wo man mir das obiges E-Mail geschrieben hat, genutzt um mich beim Gericht zu verklagen. Das Schreiben vom Gericht, wesswegen Immergrün mich verklagt, steht noch aus. Daher kann ich dies noch nicht aufzeigen.
Diese Firma Immergrün Energie sollte meiner Meinung nach keine Zulassung mehr von der Bundesnetzagentur erhalten. Hier scheint etwas ganz falsch zu laufen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.