Ich habe bei der Allianz eine Krankenversicherung des Tarifs AktiMed Best mit einer Eigenbeteiligung von 3000 Euro im Jahr.
Auf der Website der Allianz Krankenversicherung werden für den Tarif AktiMed Best mit Eigenbeteiligung folgende Leistungen versprochen:
Ambulante Behandlung
100% für ärztliche Leistungen
100% für Arznei- und Verbandmittel
100% für Heilpraktikerleistungen
100% für Hilfsmittel (z. B. Rollstühle) bei Bezug über die Allianz
100% für Heilmittel (z. B. Massagen)
100% für Psychotherapie für 1. -30. Sitzung, 70% ab der 31. Sitzung
Sehhilfen bis 400 EUR innerhalb von 24 Monaten
Ausgaben für Heilmittel (Massagen, Krankengymnastik, Warmpackungen, Elektrotherapie) wurden von der Allianz in den vergangenen Jahren jedoch nur zum Teil erstattet. Als Begründung wurde auf Höchstsätze in einem Heilmittelverzeichnis verwiesen, die deutlich unter den Tarifen der Anbieter liegen. Die Versprechen der Allianz sind für die Katz und also bewusster Schwindel, weil es unmöglich ist, Physiotherapeuten zu finden, die Behandlungen zu den Preisen des Heilmittelverzeichnisses anbieten. Nach Auskünften im Internet ist die Begrenzung der Sätze nicht zulässig, wenn eine hundertprozentige Deckung vereinbart wurde. Aber das interessiert die Allianz nicht, und der Ombudsman Private Kranken- und Pflegeversicherungen, der zwischen Versicherungen und Patienten vermitteln soll, macht sich die Argumentation der Allianz zu eigen.
Meine Forderung an Allianz Deutschland:
Erstattung der nicht erstatteten Ausgaben für Heilmittel
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Es bleibt dabei: in den Angaben zum Tarif ist von einem Höchstsatz nicht die Rede. Und ich habe nur diesen Höchstsatz ersetzt bekommen, keine 30 % darüber hinaus. Alles nur Irreführung.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst