Nur 5 Monate nach dem Kauf von Bremsscheiben habe ich diese reklamiert, weil diese einen deutlichen Planschlag haben. Dies führt beim Bremsen zu deutlichen Rütteln am Lenkrad.
Auf die Mängelanzeige reagierte Mister-Auto mit dem Hinweis, dass die dreimonatige Garantie vorbei sei.
Von einer normalen Gewährleistungspflicht will die Firma anscheinend nichts wissen.
"Verschleissteile" kennt der Gesetzgeber nicht, allenfalls wäre eine produktabhängige Gewährleistung denkbar. Deren Bezugspunkt ist die produkttypische Haltbarkeit. Es ist sicher unstrittig, dass Bremsscheiben bei normaler Nutzung länger als 5 Monate haltbar sind.
Bestell-/Kundennummer: MA-20140602-222138-2183090DE / 2183090
Meine Forderung an MISTER-AUTO.AT:
100% Rückerstattung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 338 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Mister-Auto möchte mir diese nach nur 6 Monaten und 3000 km nicht austauschen bzw. durch ATE prüfen lassen.
Hier hilft wahrscheinlich nur der Rechtsweg wenn eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde.