Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem Winter 2006/2007 haben wir in unserem Einfamilienhaus o. g. Heizanlage in Betrieb.
Die Wartung der Gastherme erfolgte regelmäßig durch ein Fachunternehmen (zuletzt im Januar 2014).
Am 15.11.14 (in der Nacht zum Samstag.) fiel die Heizung aus, unter Hinweis auf den Fehlercode 24 (Anzeige). Der beauftragte Heizungsfachmann stellte fest, dass der Ventilator des Gasgebläses ausgetauscht werden musste - was er auch direkt tat, da wir mit einem Kleinkind von 2 Jahren nicht auf eine funktionierende Heizung inkl. Warmwasser-Versorgung verzichten können.
Im Internet haben wir erfahren, dass dieser Fehler ein sehr häufiges Problem und Ihnen bekannt ist. Darauf angesprochen hat der o. g. Heizungsfachmann am 15.11.14 mit einem Mitarbeiter Ihrer Hotline telefoniert, der einen Nachlass auf den Materialpreis des Ventilators von 50% in Aussicht gestellt hat.
Im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Fällen (über die wir lesen konnten) erscheint uns eine komplette Übernahme der Kosten für den Ventilator Ihrerseits jedoch angebracht. Ungünstigerweise haben wir bereits entsprechende (Arbeitslohn-) Kosten zu tragen, da wir den Kundendienst im Wochenend-Notdienst beauftragen mussten.
Wir hoffen auf eine kurzfristige Klärung und dass sich die Firma Wolf auch in unserem Fall kulant zeigt. Wir wären Ihnen dankbar, wenn unser Heizungsinstallateur kulanterweise die kompletten Kosten des Ventilators erstattet bekommt.
Mit freundlichen Grüßen
U. Louis-Nowak
Meine Forderung an Wolf:
Kostenübernahme für den bereits eingebauten, neuen Ventilator (aus Kulanz)
Antwort auf die Beschwerde vom 24.11.2014
Sehr geehrter Herr Louis-Nowak,
die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.
Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.
Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice
Antwort auf die Beschwerde vom 24.11.2014
Sehr geehrter Herr Louis-Nowak,
bitte lassen Sie uns die Kontaktdaten Ihres Installateurs zukommen unter service@wolf-heiztechnik.de mit dem Bezug auf diesen Reclaboxeintrag. Anschließend melden wir uns direkt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl, Wolf GmbH
kommentare und trackbacks 2
Sehr geehrter Herr Mühl,
danke für Ihre Antwort. Mir ist bekannt, dass Wolf den Fall nicht direkt mit uns finanziell regulieren kann, sondern nur über den Fachhandwerker (das hatte ich ja auch bereits geschrieben). Dieser hat auch am 15.11. direkt mit einem Mitarbeiter Ihres Hauses über die Hotline telefoniert. Auf dessen Wunsch wurde auch das defekte Teil an Wolf geschickt, allerdings mit der Aussicht auf eine lediglich 50%ige Kostenerstattung. Uns geht es nun um die Bitte an Sie, uns - wie auch in anderen vergleichbaren Fällen - aus Kulanz 100% der Kosten für den Ventilator zu erstatten (gerne nach Prüfung des defekten Teils). Unser Heizungsfachmann, der auch ein mit Ihnen bereits länger kooperierender Fachhandwerker ist (wurde über Ihre Homepage angezeigt), würde uns den Nachlass über eine Rückerstattung zukommen lassen - er wartet jetzt jedoch Ihre Entscheidung ab. Seine Kontaktdaten kann ich Ihnen bei Bedarf gerne zukommen lassen. Wie können wir weiter verfahren?
Mit freundlichen Grüßen
U. Louis-Nowak
Sehr geehrter Herr Mühl,
danke für Ihr kulantes Angebot der 100%-igen Kostenübernahme für den Ventilator. Im Moment scheint die Rückerstattung noch auf dem Weg über den Großhändler und unseren Sanitär-/Heizungsfachmann zu uns. Ich gehe aber davon aus, dass die Erstattung über kurz oder lang auch durch ihn an uns weitergereicht wird.
Jedenfalls betrachte ich die Beschwerde von Seiten der Firma Wolf als gelöst.
Danke für dieses Beispiel einer kulanten Lösung eines Kundenproblems,
mit freundlichen Grüßen
U. Louis-Nowak