Sehr geehrte Damen und Herren,
schon traurig das es jetzt soweit kommen muss das man mir androht den Zähler zu Sperren und die Lieferung von Strom einzustellen. Ich habe jetzt vergeblich mehrmals versucht über Ihren Kundenservice das Thema vom Tisch zu bekommen, leider anscheinend erfolglos. Anscheinen muss man alles Schriftlich niederlegen um nachher auch einen Beweis dafür zu haben. Dies versuche ich jetzt mit Hilfe dieser Email.
Ich habe bereits bei der ersten Rechnung welche Sie mir geschickt haben in Servicecenter angerufen und darum gebeten das wir über den Abschlag nochmal reden.
Dieser soll derzeit bei einem 2 Personen Haushalt beide berufstätig und sogut wie nie zuhause ca. 110 Euro betragen. Laut Ihrer Dame am Telefon die mir auch zugestimmt hat das dieser viel zu hoch ist sollte dieser sich im bereich 70-75 Euro bewegen. Somit bat ich an dieser Stelle auch darum dies so einzustellen und mir dementsprechend einen neue Rechnung zu schicken.
Leider ist dies nicht erfolgt, auch ein weiterer Anruf im Service hat dahingehen nicht das besprochene zur folge gehabt.
Ich bin jederzeit bereit die Abnahme des Stromes auch in gerechter Form zu Vergüten, dennoch finde ich das Absprachen auch eingehalten werden sollte.
Bestell-/Kundennummer: 1049100015023842
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Neue Rechnung mit einem vernünftigen Abschlag und klärung des Sachverhalts
Antwort auf die Beschwerde vom 28.11.2014
Sehr geehrter Herr Leineweber,
wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.
Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.
Wir wünschen Ihnen einen schönen 1. Advent!
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 3
Was lernen wir daraus? Niemals telefonische Absprachen machen, sondern lediglich schriftliche. Oder telefonische Absprachen mit Erlaubnis des Gesprächspartners aufzeichnen.
Welchen Vorjahresverbrauch legt EON denn als Maßstab an?
Die versuchen gerne den monatlichen Abschlag möglichst hoch zu kassieren. Ist halt ein zinsloses Darlehen des Verbrauchers.
Mit solchen Konsorten kommuniziert man ausschliesslich schriftlich mit Zugangsnachweis!
Einfach per Brief mitteilen, dass man nicht gewillt ist, diesen überhöhten Monatsabschlag (wenn er es ist) zu zahlen. Angeben, welchen Betrag man monatlich zahlt, die Einzugzermächtigung zurückziehen, einen Dauerauftrag über die Summe einrichten und dann einfach nur abwarten.
Sollte es schon eine formal-schriftliche Sperrendrohung mit Sperrdatum! geben, allen Beteiligten von EON schriftlich Hausverbot erteilen. (Kann man auch als Mieter)
Wichtig wäre auch eine Schutzschrift beim zuständigen Gericht bezüglich der Sperrandrohung zu hinterlegen.
Bisher noch kein Kontakt zustande gekommen, warte weiterhin auf eine Lösung