Am 20.11.2014 wurde der Kaufpreis für die im Internet angebotene Software WIN 7 an Schottensoft GmbH auf deren Konto bei der Sparkasse Uelzen Luechow Danneberg überwiesen.
Es wurde nichts geliefert und kein Geld zurück überwiesen - auch nicht nach Reklamation per Mail.
Es ist zu empfehlen, die Sparkasse Uelzen zu ersuchen, sie möge beim Girokonto ihrer Kundin einstweilen die "Schotten dicht machen" und keine Verfügungen mehr zulassen - bis geklärt ist, ob Anhaltsprunkte für kriminelle Handlungen vorliegen.
Die Sparkasse findet den nötigen rechtlichen Rückhalt im Geldwäschegesetz (nebst ergänzenden Vorschriften). Ziel dieser Rechtsnormen:
Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller Unternehmen im Finanzsektor, Transaktionen mit kriminellem Hintergrund zu verhindern und dazu beizutragen, sie aufzudecken und zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere Vorgänge, die der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen, sowie sonstige strafbare Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens eines Instituts führen können.
. dem ist hinzu zu fügen >. dto. zu einer Gefährdung des Vermögens der Kunden führen können.
Bestell-/Kundennummer: Bestellung Nr. 4300002772
Meine Forderung an Schottensoft:
Geld zurück überweisen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Es handelt sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um kriminelle Machenschaften seitens Schottensoft GmbH
Schottensoft GmbH halte ich für eine Betrügerfirma.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst