Über 2 Jahre keine korrekte Schlussrechnung - dann Inkasso!

Landshut

Zum 01.01.2012 zog ich in eine neue Wohnung ein, zum 15.04.2013 zog ich wieder aus.

Ablesedaten waren der 31.12.2011 und 16.04.2012 (Übergabeprotokolle Ein-/Auszug).

Am 19.07.2012 erhalte ich eine Zahlungserinnerung, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nicht mal eine Rechnung bei mir eingegangen ist. Eine Auflistung von Belegnummern und natürlich 5- € Mahngebühr. Anruf am " Servicetelefon" - Schlussrechnung wird in Aussicht gestellt.

Am 13.08.2012 erhalte ich eine Schlussrechnung mit falschen Ablesedaten (21.03.2012 -31.05.2012 und 01.06.-08.06.2012, diese Daten liegen vor meinem Einzug u. nach meinem Auszug). Ablesewerte sind ebenfalls nicht korrekt. Anruf am "Servicetelefon" und eine korrekte Abschlussrechnung angemahnt - diese wurde mir auch versprochen und diese Rechnung wird stoerniert, die Mahngebühr zurück gesezt. Gleichfals sendete ich in Kopie die Übernahme-/ Übergabeprotokolle der Wohnung.

Am 08.10.2012 erhalte ich eine korregierte Schlussrechnung. Völlig unbeeindruckt stellt E.ON 10,- € Mahngebühr in Rechnung. Datumsangaben stimmen wieder nicht, gehen über den Ablesezeitraum hinaus. Zählerstände fürZähler Heizungsstrom stimmen nicht. Anruf am "Servicetelefon", Widerspruch und Anmahnung einer korrekten Rechnung. Von mir die Zusage einer sofortigen Onlineüberweisung bei Eingang einer korrekten Rechnung. Diese wird versprochen.

Am 12.11.2012 erfragt E.ON schriftich die selben Angaben (Protokolle), dieses mal reiche ich dieseam Telefon nach.

Am 15.11.2012 - Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. In der Forderung stehen Belegnummern, die ich auf keiner Rechnung gesehen habe, ebenfalls sind die angegebenen Beträge nie aufgetaucht. Unendliche Telefonate am "Servicetelefon". 16. 11.2012 Herr Sklomneit: Mahnstopp von 4 Wochen, Mahnkosten werden erstattet. ich soll mich nach 2 Wochen tel. melden. Am 30.11.2012 Frau Hartmann: meine Sache liegt noch zur Bearbeitung, Mahnstopp bis 28.01.2013

Am 12.12.2012 ein Schreiben, u. a. konnten wir Sie erst zum 21.03.2012 anmelden und zum 18.06.2012 wieder abmelden. An den tatsächlichen Zählerständen hat sich nichts geändert. Anruf am "Servicetelefon" Frau Sattler: Zahlsperre bis 10.03.2012 der Vorgang liegt in der Fachabteilung und wird weiter bearbeitet.

Am 09.01.2013 bekomme ich eine Mahnung! NICHT DIE ANGEKÜNDIGTE SCHLUSSRECHNUNG! Belegnummern, die ich nicht kenne, Beträge die wieder nicht stimmen (viel zu niedrig!). Anruf am "Servicetelefon" Ich teile mit, das dieser Betrag nicht stimmen kann, frage nach einer Rechnung, warum gibt es eine Mahnung? Ich soll die Mahnung ignorieren - das kann so nicht stimmen. Ich weise auf die Zahlsperre bis 10.03.2012 hin und fordere leztmalig eine korrekte Rechnung ein.

Am 18.03.2013 Korrigierte Schlussrechnung, die jetzt völlig irre Angaben macht. Anruf am "Servicetelefon" Diese Schlussrechnung wird überarbeitet und mir korrigiert zu gestellt. Diese versprochene Schlussrechnung erscheint dann so: siehe nächster Absatzä

Am 07.08.2013 Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. In der Übersicht zu den Beträgen erscheinen zwei Rechnungsnummern, die ich nie erhalten habe, Beträge dazu, die nie aufgetaucht sind und natürlich die üblichen 5,- € Mahnbeträge. Anfuf am "Servicetelefon" Aufforderung, mir die Rechnung zu der aufgeführten Rechnungsnummer zur Ansicht zu bringen, da diese wieder nicht stimmen kann. Wiederholt mitgeteilt, das nach Zustellung einer korrekten Rechnung eine sofortige Onlineüberweisung erfolgt. Bestätigt wurde mir, das die Forderung v. E.ON nicht korrekt ist und es eine korrigierte Schlussrechnung geben wird.

Bis zum 26.11.2014! absolute Funkstille, dann, am 12.11.2014 erscheinen Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen auf der Bildfläche und präsentieren mir einen Vollstreckungsbescheid, der sich auf die von E.ON selbst als falsch bestätigte Rechnung vom 18.03.2013 bezieht.

Anruf am "Servicetelefon" immer wiederkehrende Aussage, sie können keine Auskunft geben oder irgend etwas unternehmen. Ich solle mich schriftlich an E.ON wenden. Dies habe ich getan, den Sachverhalt inhaltlich wie hier dargestellt und natürlich meinem Ärger Luft gemacht, da ich in der Vorgehensweise von E.ON Nicht nur Schlamperei und Unvermögen sehe, sondern behaupte, das das System hat. Aus der eigenen Unfähigkeit heraus eine einfache Rechnung zu erstellen, sitzt E.ON didas ganze aus und reicht es an ein Inkassounternehmen weiter. So ist man aus der Verantwortung heraus. So die schriftliche Antwort: . unsere Forderung zwischenzeitlich an das Inkassounternehmen Forderungsmanegemant GmbH abgegeben. Bezüglich der! Zahlungsregulierung! wenden Sie sich bitte ausschl. an diese. . Schon sind wir raus aus der Verantwortung.

Anruf bei R. Haas & Kol.: Die Richtigkeit der Forderung seitens E.ON ist für sie nicht relevant, sie treiben nur den Betrag ein - alles Andere interessiere sie nicht, soll ich mit E.ON klären. Nach meinem Schlusssatz, in dem ich sagte, das ich nicht zahlen werde, wurde mir mit Lachen und das ist wahr, wirklich mit Lachen und überheblichen Ton gesagt: Sie werden zahlen! .

So, keiner hat mehr Verantwortung, aber E.ON und Inkasso dürfen kassieren.

Ich habe doch wohl ein Recht auf eine korrekte Rechnung und solange ich diese nicht erhalte, steht doch wohl E.ON in der Pflicht und nicht Ich.

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto: 272002853483

Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:

Erstellen einer korrekten Schlussrechnung, Rücknahme der Inkassoforderung.

Antwort auf die Beschwerde vom 11.12.2014
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

11.12.2014 | 09:22 Uhr

Sehr geehrter Herr Störl,

wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Unsere Mitarbeiter werden sich nun schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Antwort auf die Beschwerde vom 11.12.2014
E.ON Energie Deutschland GmbH

Abteilung: Kundenbetreuung

29.12.2014 | 09:50 Uhr

Sehr geehrter Herr Störl,

wir verstehen, dass Sie sich über die fehlende Antwort ärgern. Wir hatten Ihnen allerdings zwischenzeitlich einen Brief zugesandt.

Falls Ihnen dieser auch morgen noch nicht vorliegt, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Wir schicken Ihnen selbstverständlich gern eine Kopie zu.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH

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Bis Heute (17.12.2014) ist noch nichts weiter geschehen.

Bisher keinerlei weitere Reaktion!

03.01.2015 bis Heute kein Brief, so wie versprochen (und täglich grüßt das Murmeltier.).

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst