Da der Händler für das Problem nicht verantwortlich ist, wende ich mich direkt an den Hersteller. Im Mai 2010 habe ich die o. g. Waschmaschine für 500 € gekauft. Genutzt wurde sie für einen Zweipersonenhaushalt. Wegen lauten Geräuschen beim Schleudern haben wir jetzt mal reingeschaut und festgestellt, daß das Betongewicht quasi Totalschaden ist.
Hätte ich eine Wachmaschine gewollt, die nach 5 Jahren den Geist aufgibt, hätte ich mir no-Name-Billigware gekauft. Auch wenn es anscheinend heutzutage nicht mehr üblich ist, daß Haushaltsgeräte eine Anschaffung fürs Leben sind, erwarte ich bei einem Markengerät eine Lebensdauer von 10 Jahren.
Falls AEG doch ein Interesse daran haben sollte, daß ihre Produkte wieder für Langlebigkeit gelobt werden, hätte ich auch einen Verbesserungsvorschlag, den ich auf Wunsch gerne weitergebe.
Bestell-/Kundennummer: K10540-R12240 über Hausgeräte-Oase (HRA 7078) gekauft
Meine Forderung an Electrolux Hausgeräte:
Entweder Austausch gegen ein vergleichbares, funktionsfähiges Gebrauchtgerät oder Erstattung von 250 €.
Antwort auf die Beschwerde vom 30.12.2014
Guten Tag Frau Ganz,
mit Bedauern haben wir die uns dargestellten Vorkommnisse an Ihrem Waschautomaten zur Kenntnis genommen.
Um den Sachverhalt bewerten und eine Entscheidung treffen zu können, benötigen wir noch weitere Informationen (Gerätedaten, Ihre vollständige Adresse sowie den Kundendienstbericht). Bitte setzen Sie sich dazu direkt mit uns unter info@electrolux.de in Verbindung und geben im Betreff Ihrer E-Mail auch Ihre ReclaBox-ID an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Electrolux Hausgeräte GmbH
Consumer Care Center
kommentare und trackbacks 2
Die Gewährleistung ist bereits seit Mai 2012 verstrichen. Eine Reklamation wird wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Überdies deuten Schäden am Betonelement zumeist darauf hin, dass die Maschinr über einen längeren Zeitrum nicht vernünftig ausgerichtet war und eine Unwucht aufwies.
Wurde die Machine nach auftreten der ersten Unwucht neu ins Wasser justiert (Wasserwaage)?
"Nach Ablauf des Garantiezeitraumes sind grundsätzlich alle Kundendienstleistungen kostenpflichtig. Dabei ist die Ursache, die zum Ausfall des Gerätes geführt hat, unerheblich. "
Wir sind uns zwar nicht unbedingt einig geworden, aber zumindest wurde schnell geantwortet.