Keine kundenfreundliche Reklamation

Friedberg

Nachdem ich den bei computeruniverse erworbenen Laptop aufgrund eines defekten Lüfters (Das Problem ist in diversen Foren und anderen Nutzern bekannt.) reklamierte, bot man mir lediglich an, das Gerät einzusenden und - falls denn ein Defekt vorliegen würde - zu reparieren.

Da ich täglich bis zu 12 Stunden mit diesem Gerät arbeite, war ein Einsenden absolut keine Option. Daraufhin wurde nur bedauert, dass ich nicht die erweiterte Garantiemöglichkeit (Reparatur vor Ort) in Anspruch genommen hätte. Von dieser Möglichkeit hatte ich jedoch bei Kauf keine Kenntnis und wurde auch von computeruniverse nicht darauf hingewiesen, was - so die Firma - nicht ihre, sondern allein meine Aufgabe wäre.

Das Lüfterproblem besteht also weiterhin, die Garantiezeit ist abgelaufen und ich als Kundin wurde mit all dem Ärger allein gelassen. So sieht Service, der bisher anscheinend mehrere Auszeichnungen erhalten hat (s. Homepage) leider ganz und gar nicht aus!

Meine Forderung an computeruniverse:

Erweiterte Garantie auf dem Wege der Kulanz und Reparatur vor Ort

Antwort auf die Beschwerde vom 30.12.2014
computeruniverse GmbH

Abteilung: Kundensupport

27.01.2015 | 10:40 Uhr

Sehr geehrter Kunde,
wir bedauern das Sie mit der Abwicklung unzufrieden sind. Da wir leider keine näheren Informationen zum Fall vorliegen haben, können wir hier auch nur eine allgemeine Antwort abgeben.
Bei jedem Kauf erhalten Sie 24 Monate Gewährleitung und die Herstellergarantie, welche in der Dauer je nach Hersteller und Produkt abweichen kann.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist keine Reparatur vor Ort vorgesehen. Hier ist lediglich eine Fehlerbeseitigung vorgesehen, welche wir Ihnen auch angeboten haben. Im Rahmen der Herstellergarantie kann es, je nach Hersteller sein, dass eine Service vor Ort angeboten wird. In der Regel ist dies aber bei Laptops in der Standartgarantie der Hersteller jedoch auch nicht vorgesehen. Dies kann man durch den Erwerb einer Zusatzgarantie dazubuchen, dies muss dann aber innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach Kauf erfolgen.
Der Kauf einer Garantieerweiterung ist ein normaler Zubehörkauf, wie der Kauf einer Tasche, oder einer Notebookmaus. Wir bieten diese auch im Zubehör an, jedoch besteht keine gesetzliche Pflicht, wie von Ihnen gesagt wurde, dass wir Sie auf diese Garantieerweitung hinweisen, und Ihnen diese anbieten müssen.
Wir bedauern das Sie in Ihrem Fall kurz vor Ablauf der Garantie waren, und somit eine Ergänzung des Services vor Ort nicht mehr möglich war. In der Regel versuchen wir natürlich auch im Sinne des Kunden eine Lösung mit dem Hersteller zu finden, was in Ihrem Fall scheinbar nicht möglich war da der Hersteller dies aus Kulanz abgelehnt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr computeruniverse Team

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Sofern ein Defekt vorliegt, welcher binnen 24 Monaten auftritt, unterliegt dieser grundsätzlich der gesetzlichen Gewährleistung. Im Zuge der gesetzlichen Gewährleistung ist ein VorOrtService keine Selbstverständlichkeit.

Sofern man eine solche Option bevorzugt, sollte man sich im Vorfeldes darüber informieren, ob ein solcher Service zum Kauf dazugehört, oder man diesen kostenpflichtig nachbuchen muss.

Warum ist das die Schuld des Händlers? Im Übrigen ist bei einer Vielzahl von Markenhersteller ein solcher Service Bestandteil der Herstellergarantie. Haben Sie sich beim Herstellet Ihres Gerätes mal erkundigt?