13.07.2009 | 16:28 Uhr | 6583 Views
Vor einiger Zeit habe ich eine Rechnung über 96 Euro von My Download.de bekommen, heute von Mega-Downloads.net. Sie bedanken sich bei mir, dass ich eine Abo abgeschlossen habe und ich soll voraus 96 Euro Jahresgebühr zahlen.
Meine Forderung an Load House FZE:
Zahlungsforderung abstellen
Firmen-Antwort ausstehend seit 16 Jahren, 338 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Jetzt geht schon los! Die erste Mahnung schon heute angekommen. Dieses Unternehmen weiß genau, wie die Leute erschrecken kann. Von mir bekommen keine einzige Cent.
Na endlich! Die erste Mahnung heute angekommen. Dieses Unternhemen weiß genau, wie die Leute erschrecken kann. Mir nicht. Ich zahle keine einzige Cent!
Heute habe ich einen Brief von PROINKASSO bekommen, Aufrtaggeber: Mega-Downloads.net. Mit Inkassogebühren 173,21 Euro zu bezahlen. Kann das niemand stoppen? Ich bin sprachlos.
Folgende E-Mail habe heute von Staatsanwaltschaft Hannover bekommen.
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Mitteilung in Sachen "mega-downloads". Gegen die Verantwortlichen wird unter dem Aktenzeichen 5302 Js 41769/09 wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt, weil der Verdacht besteht, dass Rechnungen, Mahnungen und Inkassoandrohungen an Personen versandt werden, die nicht "Kunden" der "mega-downloads" sind oder die keine werthaltige Gegenleistung erhalten haben (§ 263 StGB) und dass deshalb von den Beschuldigten Geldbeträge eingefordert werden, auf die keinerlei Anspruch besteht.
Die Beschuldigten bedienen sich zur Beitreibung ihrer vermeintlichen Forderungen gegen angebliche "Kunden" seit wenigen Tagen des Hanauer Inkassobüros "Proinkasso". Die in den Mahnschreiben der "Proinkasso" angegebene Absender-Adresse ist allerdings nicht existent. Die angegebene Kontoverbindung ist bereits beschlagnahmt. Weitere Ermittlungen sind eingeleitet.
Ihre Angaben und evtl. übersandten Unterlagen werden hier ausgewertet. Sofern wir weitere Angaben von Ihnen benötigen, wird die Polizeidirektion Hannover mit Ihnen in Verbindung treten.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, Ihnen Hinweise und Ratschläge für Ihr weiteres zivilrechtliches Vorgehen zu geben. Einen Rechtsrat zu der häufig gestellten Frage, wie man sich gegen derartige Forderungen zur Wehr setzen kann, darf die Staatsanwaltschaft Ihnen deshalb leider nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich an die örtlichen Verbraucherberatungsstellen oder einen Rechtsanwalt, der Ihnen - allerdings kostenpflichtig - rechtlichen Rat geben wird. Auch im Internet finden Sie zahlreiche Hinweise.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Standardantwort, aber bei der Vielzahl der eingegangenen Strafanzeigen ist es unmöglich, jede Anfrage individuell zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Görlich
Oberstaatsanwalt
Zu diesem Thema gab es gestern auch wieder interessante Informationen in TV bei "Akte09" in Sat1. Ein Insider packt aus. Auch zu finden unter www.akte.net. Sat1 bleibt an dem Fall dran.
Cappo
Wie lang geht noch? Schon wieder ein Brief von Deutschem Zentralinkasso, Auftrag von Premium Content - My Downloads.de
Hallo, ich habe von My-Downloads einen Zahlungsbefehl von 101,00 Euro bekommen. Ich habe mit My-Downloads keinen Vertrag abgeschossen. Was soll ich da machen?
@Horst Domning.
Nicht bezahlen! Nicht einschüchtern lassen! Sie müssen erst reagieren und widersprechen, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen! Und vor allen Dingen schauen Sie sich mal hier auf der Reclabox um, denn da stehen hunderte Beschwerden und genauso viele Antworten, was man tun soll.
Cappo
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
Vorsicht bei My download.de Wer sich dort anmeldet wird Mitglied für 2 Jahre und kann freeshareware herunterladen, die man natürlich auch kostenlos haben kann. Auf ihrer Homepage ist deutlich erkennbar das es kostenpflichtig ist. Nach der Anmeldung bekommt man einen link zugesandt, den man nicht unbedingt aktivieren muß. Falls man sich doch einmal anmeldet, hat man immer noch 2 Wochen Widerspruchsfrist
Ein Tipp von mir: es gibt Programme, die einem helfen, dubiose und fragwürdige Links mit schlechtem Ruf zu erkennen, so kommt man schnell zur Besinnung, z. B. habe ich WOT auf PC.